15%- Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten immer netto?
Ich habe gerade ein kleines Verständnisproblem zu o.g. Themenfeld. in § 6 (1) Nr. 1a EStG heißt es : "Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten)."
Meine Frage wäre, wird bei der Ermittlung, ob die 15 %-Grenze überschritten wird, immer vom Nettobetrag bei den Baumaßnahmen ausgegangen, also z.B. auch wenn kein recht zum Vorsteuerabzug besteht ? Erscheint mir irgendwo unlogisch ...
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