Wie Steuererklärung für UG und separates Gewerbe wenn keine Einnahmen?

Liebe Steuererklärende,

ich muss dringend im heutigen Laufe des Tages meine Steuererklärung für 2015 anfangen und erledigen. Es gibt allerdings ein paar offene Fragen wobei ihr mir hoffentlich helfen könnt. Nachfolgend der Sachverhalt.

1) Einkommensteuererklärung als Privatperson mit Gewerbe

  • seit 2011 habe ich neben meiner Vollzeitstelle ein Gewerbe
  • für dieses Gewerbe gab es 2015 keine Einnahmen
  • es wird neben der Einkommenssteuererklärung allerdings auch eine Umsatzssteuererklärung für die gleiche Steuernummer verlangt

Muss ich Anlage G ausfüllen und die 0€ Einnahmen angeben? Muss ich eine separate Umsatzssteuererklärung dafür machen? Ist eine EÜR erforderlich?

2) Steuererklärung für UG

  • UG wurde im August 2015 gegründet
  • Gewerbe wurde im Dezember 2016 angemeldet
  • minimaler Betrag als Stammkapital eingezahlt
  • seitdem gingen nur Kontoführungsgebühren ab

  • Vorsteueranmeldung und Eröffnungsbilanz habe ich nie eingereicht

  • es läuft wohl unter Regelbesteuerung und nicht Kleinunternehmerregelung
  • sonst keine Einnahmen oder Ausgaben gehabt
  • Bescheid für Gewerbesteuermessbetrag 2015 liegt bei 0 €
  • Bescheid für Umsatzsteuervorauszahlung 2015 liegt bei 0 €

Muss ich in diesem Fall vollständig ausgefüllte Erklärungen zu Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer einreichen? Muss in irgendeinem Fall das Formular zur EÜR eingereicht werden? Muss die Bilanz 2015 in den Anhang gepackt werden?

Für mich ist das alles Neuland und ich bedanke mich im Voraus für eure produktive Hilfe.

Herzlichen Dank und Gruß

Steuern, Steuererklärung, Gewerbe, Unternehmen
Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig und was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis mit der KV?

Hallo zusammen,

laut Mietvertrag muss der Mieter Gartenarbeit leisten. Die eine Partei hält sich nicht daran und sagte man solle es ihm doch in der Nebenkostenabrechnung bis max. 250Eur in Rechnung stellen. Drittunternehmen sollen aus Kostengründen nicht beauftragt werden. Der Vermieter ist der Vater, der Gärtner/Hausmeister ist eins der Kinder. Der Aufwand der Gartenpflege und des Hauses steht nach Einzelaufstellung in keinem Verhältnis zu den 250Eur. Der Stundenlohn läge demnach vielleicht bei 2Eur zzfl. der Kosten für Gartengeräte, Bepflanzung usw. (keine Beleg vorhanden, da teilweise gebrauchte Heckenschere, Rasenmäher usw.)

FRAGE: Stellt der Vermieter Eigenleistungen in Rechnung muss diese versteuert werden. Stellt der Gärtner eine Aufwandsentschädigung muss dies auch nach seinem individuellen Steuersatz erfolgen oder kann es dies bei der Erklärung weglassen oder welche Möglichkeiten gibt es da?

Zukünftige vorstellbare Konstellation: Die Frau des jetzigen Gärtners ist Studentin und verdient selbstständig 410Eur p.a. und ist beim Mann mit krankenversichert. Wäre eine Anstellung der Frau zusätzlich als Hausmeisterin auf 450Eur Basis sinnvoll. Hier könnte der Vermieter die Kosten absetzten, das Geld bleibt in der Familie und dient auch als Unterstützungseinkommen während des Studiums und auch die Rente würde aufgebessert werden, aber was fällt als Zusatzkosten an, rechnet sich das Ganze und was muss man bedenken?

Vielen Dank für Tipps zu dem Thema.

Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Einkommen, Krankenkasse, Steuerklasse, Steuerrecht
Muss ich für meine Honorartätigkeit steuern zahlen?

Hallo, ich habe eine dringende Frage, welche mich sehr belastet.

Ich befinde mich seit September 2016 in einer Ausbildung zum Zimmerer. Brutto verdiene ich 1115 Euro und raus bekomme ich circa 900 Euro. Seit circa zwei Jahren arbeite ich als Erziehungsbeistand auf Honorarbasis und verdiente so 420 Euro was ich im November 2016 auf Grund meiner begonnen Lehre auf 350 Euro monatlich runtergestuft habe. Mein Ausbildungsgehalt ist natürlich versteuert aber mein Nebenjob auf Honorarbasis eben nicht. Nun sind wir gerade in der Runde gesessen und es wurde in den Raum geworfen, dass ich den Nebenjob auf Honorarbasis als selbstständiger ausübe und diesen deshalt versteuern müsste. Dies habe ich aber seit zwei Jahren nicht. Habe den Job als Erziehungsbeistand immer wie einen 450 Euro Job gesehen. Man muss dazusagen, dass ich vor meiner Lehre die Fachhochschulreife gemacht habe und diese über Harz4 finanziert wurde weil ich kein Bafög bekommen habe. Meine Nebentätigkeit als Erziehungsbeistand wurde mit den Harz4 Leistungen verrechnet.

Nun ist meine Frage ob ich den Job auf Honorarbasis hätte verteuern müssen... Kommt auf mich nachhher noch die große Überraschung weil das Finanzamt nachträglich Steuern verlangt?

Ich hätte jetzt auch die Gelegenheit, einem Klassenkamerad über das Berufsbildungswerk in Winnenden Nachhilfe zu geben, meine Einnahmen würden sich also wie folgt zusammensetzten:

  • Ausbildungsgehalt: 1115 Euro brutto, circa 900 Euro netto,
  • Erziehungsbeistand auf Honorarbasis: 350 Euro Honorar (20 Stunden monatlich aslo 17,40 Euro auf die Stunde),
  • Nachhilfe mit 18 Euro die Stunde, circa 5 - 6 Stunden im Monat

Kennt sich hier jemand mit dem Steuerrecht aus?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe

Steuern, Nebenjob, Nachzahlung, Honorartätigkeit
Warum ist Deutschland in allen Bereichen besser als Österreich?

Deutschland hat Exportüberschuss! Österreich hat Defizit!

Deutsche Wirtschaft ist so stark wie noch nie! Österreich hat über 10% Arbeitslose!

In Deutschland verdient man mehr und Konsumprodukte sind wesentlich billiger! In Österreich verdient man weniger als in D und die Produkte sind teurer.

Deutsche Autos sind in D viel billiger als in Ö und für Versicherung Zahl man auch wenig. In Österreich sind die D-Autos extrem teuer und man zahlt NOVA Steuern plus die hohen Versicherungsbeiträge.

Wohlstand und Rente ist durch die gute und stabile Wirtschaft garantiert. In Österreich ist die Pension nicht garantiert.

Die Deutschen haben einen besseren Wohlstand als wir in Österreich. Die Deutsche leben chiliger und sorgenfrei.

In Deutschland gibt es in viele Firmen noch eine Betriebspension und eine Abfindung. Das stärkt die Investitionen. In Österreich gibt es seit langem keine Abfertigung mehr und keine Betriebspension. Die Steuern in Ö werden immer höher.

Deutsche besitzen den mächtigsten Pass der Welt und in Österreicher den 8. besten Pass.

Deutschland hat in vielen Ländern sogar in Afrika Botschaften. In Österreich ist das nicht der Fall.

Deutschland hat sehr viele eigene Marken und Österreich nicht außer Mozart Schokoladen.

Die Politik in Deutschland ist sehr stabil, sogar mit Schulz können die Arbeitnehmerrechte mehr in Schutz genommen werden. In SPÖ und ÖVP Regierung werden die einheimische Arbeitnehmer durch Osteuropäer verdrängt und Regierung macht dagegen nichts!

Eine ADAC Mitgliedschaft und Reiseversicherung (12€) kostet in Deutschland sehr wenig. Bei ÖAMTC zählt man ca. für Mitgliedschaft 120€ und nochmal 45€ für Auslandskrankenversicherung!

Warum kann Österreich nicht so gut wie Deutschland werden? Ehrlich gesagt beneide ich die Deutschen! Es gibt mehr als genug Gründe für ein Auswandern nach Deutschland!

Danke

Arbeit, Steuern, Geld, Wirtschaft, Menschen, Deutschland, auswandern, Euro, Österreich
Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?

Hi zusammen,

ich bin seit kurzem freiberuflich tätig und muss mich nun erstmals mit der Steuererklärung auseinandersetzen. Diese Tätigkeit ist nur vorübergehend und ich bin leider kein ambitionierter BWLer, sodass ich mich in diesen Themen nicht besonders gut auskenne.

Meine Frage bezieht sich auf den Bemessungszeitraum der Steuer. Ich habe die freiberufliche Tätigkeit im Juli 2016 begonnen (und sie wird voraussichtlich bis Mai 2017 andauern).

Im Internet ist mehrfach zu lesen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 ende am 31.Mai 2017. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden also die Einkünfte aus den Monaten Juli-Dezember 2016 versteuert.

Was mich nun etwas verwirrt ist, dass ich im Fragebogen zur Vorsteuerlichen Erfassung in Zeile 125 (Punkt 4 - Angaben zur Gewinnermittlung) bei dem Punkt "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?" JA angekreuzt und den Beginn des Wirtschaftsjahres mit 01.07.2016 datiert habe (vom Finanzamt gab es dazu keine Rückmeldung).

Demnach liefe der Steuerbemessungszeitraum dann ja vom 01.07.2016-30.06.2017 (?)

Nun gibt es ja den Steuerfreibetrag von 17.500,- EUR, den ich im Jahr 2016 (Juli-Dezember) nicht überschreite. Demnach müsste ich dann auch keine Umsatzsteuer zahlen. Im Jahr 2017 (Januar-Mai) wäre ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls unter der Freibetragsgrenze von 17.500,- EUR. Werden die Steuern aber von Juli 2016 bis Juni 2017 bemessen, so fiele ich natürlich deutlich über den Freibetrag.

Nun die eigentliche Frage, da ich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils nur ca. 6 Monate arbeite, müssen dann für jedes Jahr separate Steuererklärungen eingereicht werden, sodass ich jeweils unter den Freibetrag falle oder habe ich durch ein falsch gesetztes Kreuz veranlasst, dass der Steuerbemessungszeitraum der Zeit von Juli 2016 bis Juni 2017 entspricht?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich darlegen, für mich selbst ist dieser Bereich großes Neuland und ich wäre für eine hilfreiche Antwort äußerst dankbar!

Vielen Dank und mit besten Grüßen

Martin

Steuern, Steuererklärung, Freiberufler

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