Ich war bis Ende September d. J. als Minijobber (Steuerklasse I) beschäftigt? Am 19. September habe ich eine Vollzeitstelle bekommen. Vom 19.-30. September hatte ich also beide Jobs ausgeübt, ab dem 01. Oktober also nur die Vollzeitstelle. Nun bekam ich eine Nachricht vom alten Arbeitgeber, dass das Finanzamt meine Minijob Beschäftigung nachträglich mit der Steuerklasse 6 abgerechnet hat. Der Arbeitgeber verlangt von mir die an das FA nachgezahlte Steuer von ca. 50 €. Zu Recht? Was kann ich tun, um die riesige Steuernachzahlung für dieses Jahr zu vermeiden. Ich habe gelesen, dass die Steuerklasse 6 bei der Steuererklärung auf das gesamte Jahr 2016 nur angewandt wird. Da ich nur Mindestlohn bekomme, wäre es tragisch für mich, wenn ich Steuer nachzahlen müsste. Bitte um Hilfe / Ratschlag.