Hallo zusammen,

Frage 1: unverheiratet gemeinsam ETW zur Kapitalanlage erworben. Muss ich in beiden Steuererklärungen alle Einnahmen und Ausgaben durch 2 dividieren?

Frage 2: Kann ich die Rechnungen der Landesoberkasse für Eigentumsänderung und Löschung Vormerkung als Werbungskosten sofort abziehen oder muss ich diese abschreiben?

Frage 3: Kann ich die Rechnung der Landesoberkasse für Eintragung Vormerkung, Eintragung Grundschuld, Erteilung Grundbuchausdruck, Erteilung unbegl. Datei als Werbungskosten sofort abziehen oder muss ich diese abschreiben?

Frage 4: Wie berechne ich den Anteil an Grund und Boden richtig? Miteigentumsanteil 159/1000 Geb.- und Freifläche 295m² Wohnungsgröße 42m² Baujahr 1992 KP 85.000€ inkl. Garage

Frage 5: Ab welchem Monat darf ich in 2016 abschreiben? Kaufvertrag 27.06.2016 // Schlüsselübergabe 02.07.2016 // Vermietung 01.08.2016

Gefährliches Halbwissen besitze ich selbst, daher bitte ich davon Abstand zu nehmen. Über konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße, ramda85