Ich möchte in meiner Steuererklärung meine Studienkosten ansetzen, sodass ein Verlustvortrag festgestellt werden kann. Mir ist bekannt, dass beim Erststudium zwar diese Werbungskosten nicht anerkannt werden, möchte das Verfahren jedoch offen halten. Nebenbei habe ich allerdings Bafög erhalten und auf 450 Euro Basis gearbeitet. Die Lohnsteuer übernahm dabei mein Arbeitgeber. Muss ich in der Steuererklärung die Einnahmen aus Bafög und Minijob als Einkünfte angeben? Das würde dazu führen, dass kein Verlustvortrag zustande kommen würde. Oder muss ich keinerlei Einnahmen angeben (auch nicht in vorausgefüllter Erklärung übertragen)? Es würde also ein Verlustvortrag entstehen.