Hallo, ich arbeite etwa 4-5 Mal im Jahr über ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis, um mir neben dem Studium noch etwas dazu zu verdienen. Die anderen Male arbeite ich über Gewerbeschein. Meine Frage ist jetzt, ob ich automatisch bei einer kurzfristigen Beschäftigung Lohnsteuerabzüge habe und warum das so ist. Des Weiteren habe ich gehört, dass ich mir die Abzüge wieder mit der Steuererklärung "zurückholen" kann.. Wie geht das (mit welcher Anlage der Steuererklärung?) Und kann ich mir die kompletten Abzüge wiederholen? Danke!