Finanzamt erkennt meine Entfernungspauschale nicht an?

Ich hatte heute meinen Steuerbescheid im Briefkasten. Leider wurden diesmal erstmalig nicht alle KM meiner Entfernungspauschale anerkannt.

Dieses Mal findet sich auf der zweiten Seite des Bescheides folgender Textbaustein: 'Erläuterungen zur Festsetzung' Die Fahrten von der entfernt gelegenen Wohnung zur Ersten Tätigkeitsstätte konnten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht nachgewiesen wurden.

Da ich weder in einer Werkstatt war, noch Tankbelege gesammelt habe, werde ich die Fahrten auch nicht nachweisen können. Aufgrund der Tatsache, dass ich zuvor niemals einen solchen Nachweis erbringen musste, habe ich entsprechende Quittungen auch nicht gesammelt.

Bis zu einem Betrag von 4.500,- pauschal kann ich ja auch Fahrtkosten geltend machen, wenn ich z.B. mit dem Fahrrad oder in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin.

Allerdings habe ich jetzt bereits angegeben, dass ich mit dem eigenen Fahrzeug gefahren bin. Hier kann ich auch mehr als diese 4.500,- Euro veranschlagen. Allerdings kann das Finanzamt dann auch, wie in diesem Fall, Nachweise fordern.

Daher ist jetzt meine Frage, ob ich nachträglich noch eine Änderung vornehmen kann und sage, dass ich in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin. Ich habe mich nämlich einfach in der Zeile vertan. In diesem Fall MUSS das FA mir die Entfernungen bis 4.500,- Euro anerkennen.

Zum Vergleich hierzu das entsprechende Schreiben vom BMF: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Entfernungspauschale/2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf

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Steuerbescheid - Fahrtkosten wurden nicht anerkannt?

Ich bin Arbeitnehmer und habe die Einkommenssteuererklärung für 2016 bereits im Januar dieses Jahres abgegeben. Am heutigen Tage hatte ich meinen Bescheid im Briefkasten. Der Bescheid fängt mit folgenden Worten an 'Der Bescheid ist nach § 165 I S.2 AO teilweise vorläufig'

Bei genauerer Betrachtung fiel mir auf, dass bei den Werbungskosten die Wege von meiner Arbeitsstelle zu meiner Zweitwohnung nicht berücksichtigt wurden. Insgesamt handelt es sich hierbei um 23.220 KM. In den Vergangenen 10 Jahren wurde diese Strecke stets mit berücksichtigt, ohne dass hierfür irgendwelche Nachwesie erbracht werden mussten. Ich gab jedes Mal an, dass ich die Strecke mit meinem eigenen Fahrzeug zurücklegte.

Dieses Mal findet sich auf der zweiten Seite des Bescheides folgender Textbaustein:

'Erläuterungen zur Festsetzung' Die Fahrten von der entfernt gelegenen Wohnung zur Ersten Tätigkeitsstätte konnten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht nachgewiesen wurden.

Da ich weder in einer Werkstatt war, noch Tankbelege gesammelt habe, werde ich die Fahrten auch nicht nachweisen können. Aufgrund der Tatsache, dass ich zuvor niemals einen solchen nachweis erbringen musste, habe ich entsprechende Quittungen auch nicht gesammelt.

Meine Frage ist nun folgende: Ist das Finanzamt nicht verpflichtet mir bis zu einem Betrag von 4.500,- die Fahrten anzuerkennen, ohne hierbei einen Nachweis einfordern zu dürfen? Aufgrund der tatsache, dass insgesamt 45 Tage (Weg Tätigkeitsstelle - entfernterer Zweitwohnsitz) nicht berücksichtigt wurden, so müssen diese doch dann zumindest für die Strecke Weg Tätigkeitsstätte Erstwohnsitz anerkannt werden? Kann ich nunmehr einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und fordern, dass mir die Entfernungspauschale zumindest bis zu einer Höhe von 4.500,- Euro anerkannt wird? Mit dem jetzigen Bescheid werden mir bei den Fahrtkosten nämlich lediglich 430,- Euro anerkannt.

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