Aus ISLAM ausgetreten brauche dringend hilfe?

Hallo ihr lieben,

ich bin aus dem islam ausgetreten und möchte meinen muslimischen namen ändern bzw eindeutschen.

ich habe hierzu diese Antwort vom Standesamt erhalten

Sehr geehrter Herr Max Mustermann,

Ein Vor- und Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige

Interesse des Antragstellers an der Namensänderung gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den

gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche

Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören, überwiegt.

Eine Änderung des Familiennamens aufgrund religiöser Gründe ist nicht möglich, da diese lediglich in Hinsicht von Vornamen eine Rolle spielen können.

Grundsätzlich kann eine Namensänderung aufgrund religiöser Gründe erfolgen, wenn einer Religion beigetreten und diese auch gelebt wird. Ein Ablegen des

Vornamens ist meist nicht geeignet, sich in religiöser Hinsicht zu distanzieren. Zwar mag Ihr Vorname eine Abwandlung eines der 99 Namen Allahs sein, jedoch

wird dieser im Geltungsgebiet des Gesetzes über die Änderung von Vor- und Familiennamen (NamÄndG) nicht mehr vornehmlich einer Identifizierung des Namensträgers

mit dessen Religionszugehörigkeit bewirken. Kurz gesagt kann durch Ihren Vornamen nicht erkannt werden, dass dieser ausschließlich für den islamischen Glauben

steht, zumal dieser als Vorname nicht (mehr) ist.

Dieses ist eine erste Einschätzung meinerseits. Sofern Sie sich dennoch für eine Antragstellung entscheiden, bitte ich um Zusendung des originalen Antrags auf

Namensänderung, den ich dieser Email als Anlage beifüge.

Kann mir jemand bei der formulierung der Begründung helfen?

ich bin in berlin geboren hab die religion nie ausgelebt bin 25 und würde auch aus integration gründen unbedingt den namen ändern wollen. Wäre euch sehr dankbar :/

Religion, Islam, Personalausweis, Name, Recht, Integration, Namensänderung, Standesamt
"Mädchenname" (Geschlechtergleichstellung) - Ausdruck noch zeitgemäß?

Frage an die Damen!

Als ich meinen Mann geheiratet habe, haben wir uns entschieden, meinen Nachnamen gemeinsam als Familie weiter zu führen, aus unterschiedlichen Gründen. Mein Mann trägt somit jetzt als Nachnamen den Geburtsnamen seiner Frau.

Bei der Eheschließung sagte uns der Standesbeamte, dass in der Region bereits 30-40% aller Paare den Namen der Frau gemeinsam annehmen. Es sei somit heute nicht mehr so unüblich. Wir, für unseren Teil, haben zwei befreundete Paare, die es genau so gemacht haben, meistens aus Gründen der Einfachheit.

Jetzt haben wir einen Notartermin und in den Vorbereitungsunterlagen stand folgender Erinnerungspunkt:

  • Bitte liefern Sie uns vor dem Termin noch den Mädchennamen von Frau XYZ

Es wurde also direkt davon ausgegangen, dass ich den Namen meines Mannes angenommen hätte. Ich war direkt überrascht, dass man diesen Punkt nicht allgemeiner gehalten hätte. Ich bin niemand, der im Bereich "Gender" generell alle Variationen pauschal berücksichtigen würde - aber heutzutage noch diesen Unterschied noch zu machen fand ich schon etwas rückständig.

Sollte es heutzutage nicht möglich sein, das anders zu formulieren, z.B. "Bitte liefern Sie uns die Geburtsnamen beider Ehepartner"? Ich hielt das direkt für sehr konservativ und fand es ärgerlich, dass ich jetzt direkt eine Erklärung dazu liefern musste nach dem Motto "Mein Mädchenname ist schon der aktuelle Nachname! Aber..." ... So modern sind wir als Ehepaar, dass wir hier eine Gleichstellung erwartet haben.

Wie seht ihr das, habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Annahmen zu "Geschlechterrollen" gemacht oder euch darüber geärgert, oder haltet ihr es für in Ordnung, noch in derart alten Mustern zu denken?

(Auch auf die Gefahr hin, einige gelangweilte Trolle damit zu triggern weise ich darauf hin, dass hier ausdrücklich auch gerne die feministische Sichtweise als Antwort gewünscht ist.)

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Darf der Standesbeamte das Datum der Eheschließung verraten?

Hi ihr Lieben,

mein Mann und ich heiraten nächste Woche. Allerdings war ich bereits 10 Jahre verheiratet. Ich hatte eine Hochzeit, die mir nicht sonderlich gefiel. Einfach wegen den ganzen gesellschaftlichen „Verpflichtungen“. Nach dem Motto: „Wenn du ....einlädst, musst du aber auch... einladen.“ Etc. Jetzt, nach glücklicher Scheidung und einem tollen neuen Partner an meiner Seite (wir erwarten auch Nachwuchs), will ich ein zweites Mal „ja“ sagen. Allerdings sind er und ich uns einig: Er will keinen Trubel und keine Gäste und Trauzeugen und ich will das auch nicht. Sogar auf den Ringtausch verzichten wir. Einfach, weil er für die Institution Ehe keinen Grund sieht, dass man feiert, sondern sich liebt, und ich dies genau eben auch so nicht mehr haben will. Wir wollen aus Liebe heiraten, weil wir bald eine eigene kleine Familie sind und den Tag gern in intimer Zweisamkeit mit einem kleinen süßen Geheimnis für uns haben wollen.

Nun ist es so, dass einige unserer Freunde ahnen, dass wir bald heiraten. Einige haben sogar angekündigt, auf dem Standesamt nachzufragen und spontan was zu starten. Ich habe nun gebeten, dies sein zu lassen und unser Bedürfnis zu akzeptieren. Was auch bejaht wurde.
Trotzdem habe ich immer noch diesen kleinen Schimmer Zweifel, ob sich auch daran gehalten wird (Asche auf mein Haupt, sollte ich meine Freunde fälschlicherweise wirklich für so egoistisch einschätzen.)

Nunja, lange Rede kurze Frage:

Dürfte der Standesbeamte dies überhaupt sagen, wenn einer anrufen und nachfragen sollte?

Fakt: Er weiß, dass wir ohne Gäste und Trauzeugen in Zweisamkeit heiraten möchten.

Greift da der Datenschutz oder fällt das nicht darunter?

Gruß

Datenschutz, Freundschaft, Gesetz, eheschließung, Jura, Liebe und Beziehung, Standesamt
Namensänderung: wie durchbringen?

Ich habe Probleme mit meinen beiden Vornamen. Zusammen mit meinem Nachnamen verbinden die meisten mit meinem Namen die Unterschicht, Harz-IV, Sozialwohnung, usw.

Meinen Namen möchte ich aus privaten Gründen nicht preisgeben. Er entspricht aber dem folgenden Schema: Fremdsprachiger Vorname, ein schrecklicher altdeutscher Zweitname und typisch deutscher Nachname, z.B. Chantal Waldtraut Müller.

Schon im Kindergarten wurde ich von Gleichaltrigen für meinen Namen gehänselt. Betreuer vertraten die Ansicht, ich sei verhaltensauffällig, was dazu führte, dass ich später eingeschult wurde (trotz eines IQs über 140). Im Nachhinein schwärmten sie über meine herausragenden Leistungen -_-

Nach der Grundschule wollte ich auf die beste Privatschule der Stadt wechseln. Dort verwies man mich trotz eines Notendurchschnitts von 1,0 zunächst an die nächste Hauptschule, nahm mich schlussendlich aber doch auf. Mir wurde aber nicht mit weniger Arroganz entgegnet. Lehrer machten sich nicht nur über meinen Namen, sondern auch über die (erlernten) Berufe meiner Eltern lustig und meinten, mit einer solchen Herkunft solle ich besser dort bleiben, wo ich "hingehöre". Gleichaltrige mieden mich weiterhin und rümpften bestenfalls die Nase.

Meine Eltern wollen oder können das Problem nicht verstehen. Schlimmer: Auch sie machen sich über meine Beschwerden lustig und nennen mich zur Strafe Gertrude.

Dies ist nur eine kurze Beschreibung und erfasst das Problem eigentlich nicht einmal ansatzweise tiefgründig genug. Ich erkenne jedenfalls eine stets wiederkehrende soziale Benachteiligung, die eindeutig auf meinen Namen zurückzuführen ist. Da es mir wirklich wichtig ist, etwas aus meinem Leben zu machen, möchte ich gerne meine Herkunft hinter mir lassen. Mit einem solchen Namen ist das aber nur sehr schwer möglich.

Mir ist bewusst, dass die Möglichkeit einer Namensänderung besteht. Dennoch ist diese nur sehr schwer durchsetzbar. Sucht man nach ähnlichen Fällen mit Google, so findet man heraus, dass ein Name wie "Chantal" oder "Kevin" und die somit einhergehenden Benachteiligungen keine Gründe dafür seien. Ich suche somit nach Hilfen, die mir genau erklären, wie ich eine Namensänderung durchsetzen kann und was ich dafür tun muss. Ich bitte euch auch darum, nur zu antworten, wenn ihr wirklich Erfahrungen damit habt. Einen Gesetzestext (o.ä.) kann ich mir auch selbst heraussuchen...

Schule, Name, Recht, Gesellschaft, Namensänderung, Soziales, Standesamt
Als Deutscher heiraten in Marokko. Muss man den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung auch beglaubigen und legalisieren lassen?

Und wenn ja, wo bzw. von wem muss man es beglaubigen lassen, damit die marokkanische Botschaft es legalisiert? Notar, Kundenzentrum...?

Mein Bundesland ist Hamburg. Die Anlaufstellen für Beglaubigungen sind ja in jedem Bundesland unterschiedlich.

Und das Legalisationsverfahren ist auch unterschiedlich abhängig davon, für welchen Staat es ist.

Das nur zur Info, damit wirklich nur Antworten kommen für den Fall „Hamburg - Marokko“.

Die marokkanische Botschaft meinte am Telefon, dass alle Papiere vom Amtsgericht beglaubigt werden müssen, damit sie sie legalisieren können. Dann habe ich beim Amtsgericht angerufen. Die meinten, dass sie nur für Handelspapiere zuständig sind. Dann habe ich wieder bei der Botschaft angerufen und die nochmal gefragt, wo das denn jetzt beglaubigt werden soll. Die wussten das dann auch nicht. Die meinten, normalerweise bekommen die immer ihre Dokumente von Heiratswilligen vom Amtsgericht beglaubigt. Hat das Amtsgericht mir jetzt Mist erzählt oder die Botschaft? Dann meinte die Botschaft, sie brauchen eine Beglaubigung von der Stelle, wo das Dokument ausgestellt wurde. Eine Unterschrift oder Sigel des Vorgesetzten des Sachbearbeiters. Das klingt doch komisch. Weil meine Geburtsurkunde wurde auch vom Standesamt ausgestellt, aber von der Inneren Behörde bzw Einwohner-Zentralamt beglaubigt.

Das Bundesverwaltungsamt ist auch nicht für Marokko zuständig. Da habe ich schon angerufen.

Ich bin echt verzweifelt. Im Internet finde ich auch keine Informationen zu meinem Fall. Ich bin doch nicht der Einzigste, der als Deutscher in Marokko heiraten will.

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