Ist es trotzdem das selbe (Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtenregister)?

2 Antworten

Geburtsurkunde ist ok. Muß die nicht beglaubigt sein? Steht da nicht "beglaubigte Abschrift" in den Anforderungen?


Baytok11 
Beitragsersteller
 26.10.2019, 15:59

Nein, dort steht nur Abschrift aus dem Geburtenregister, werde aber wahrscheinlich trotzdem das beglaubigte Dokument mit schicken. Danke, ich hatte schon Angst, warte nämlich schon 4 Monate auf die Annahme des antrags und hätte keine Lust alles neu zu beantragen, dazu würden dann die 4 Monate wegfallen.

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Sind Schwein und Kuh das gleiche? Es hat doch nicht aus langer Weile unterschiedliche Namen. Eine Geburtsurkunde ist Inhaltlich etwas völlig anderes als die Abschrift des Geburtenregisters. Einfach mal logisch drüber nachdenken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung