Nabend,
Mal wieder eine Frage zur Notwehr.
Ich habe nun schon von mehreren Personen gehört, dass sie neben einem Pfefferspray auch Handfesseln zur Selbstverteidigung (,,gegen Tiere") mitführen. Wenn nun also ein Angriff in Notwehr durch Pfefferspray beendet wird, und man von seinem Jedermannsrecht Gebrauch machen will, (wobei ich persönlich die Methode stun&run für wesentlich sinnvoller halte) ist dann der Gebrauch von Handfesseln angebracht oder müsste mit einer Strafverfolgung gerechnet werden, weil die Notwehr Bzw. die Jedermannsrechte überschritten wurden?
Beste Grüße