Kann ich bei einer vom Vermieter gesperrten Balkontür das Schloss entfernen damit sie sich ganz öffnen lässt?

Vor ca. einem Jahr (!) wurden in den Wohnungen des Mehrfamilienhauses in dem ich zur Miete wohne Balkontüren eingebaut. Da der entsprechende Balkon noch immer auf sich warten lässt, wurden besagte Balkontüren unten links mit einem Schloss versehen, wodurch sich diese nur noch kippen lassen.

Da ich im 1. OG wohne und die Türen von unten nach oben eingebaut wurden, wurde meine Tür von außen komplett verdreckt, sodass man kaum noch durchgucken kann. Da sie sich aber nicht ganz öffnen lassen, kann ich sie nicht putzen und muss seit einem Jahr jetzt mit einem riesigen, verdreckten Fenster leben. Auf Nachfrage beim Vermieter wollen sie die Tür auch nicht extra dafür aufschließen lassen.

Das besagte Schloss (zu dem ich natürlich keinen Schlüssel besitze) hat eine kleine Einbuchtung wo man z.B. mit einer Büroklammer einen kleinen Knopf drücken kann. Kann man sich vorstellen wie beim Router zum Resetten oder bei manchen Smartphones wo man die SIM-Karte herausnehmen kann. Ich vermute, dass man dort das Schloss im Falle des Schlüsselverlustes öffnen könnte.

Meine Frage ist nun ob ich mit irgendwelchen Konsequenzen vom Vermieter rechnen muss, sollte ich dieses Schloss entfernen. Das Fenster strotz wirklich vor Dreck (seit einem Jahr!), aber wenn ich deswegen Strafe zahlen müsste, könnte ich wohl doch noch etwas damit leben.

Nachtrag: Die Balkontür wird von einem formschönen Holzbrett begleitet wodurch man, selbst wenn man es versucht, nicht aus dem Fenster fallen könnte.

Technik, Mietrecht, Schloss, Mieterrecht, Balkontür
Fahrstuhl Kaputt - Bett steht im Treppenhaus - Wer muss handeln?

Hallo Zusammen, ich hab eine Frage zu einer aktuellen Situation bei uns gerade. Wir haben uns ein neues Bett gebraucht gekauft und dies vorgestern Abend beim Verkäufer abgeholt. In der Früh hab ich dem Hausmeister davon in Kenntnis gesetzt. Wir wollten das Bett eigentlich am nächsten Morgen dann direkt in die Wohnung bringen, doch der Fahrstuhl muss für längere Gegenstände mit einem Schlüssel aufgesperrt werden, so dass eben größere Sachen transportiert werden können. Jetzt klemmt diese Tür oder das Schloss ist kaputt, auf jedenfall können wir das Bett nicht wie es von uns geplant war mit dem Aufzug zu uns in die Wohnung transportieren. Wir wohnen übrigens im 5. Stock.
Jetzt ist es bei uns so, dass die Hausbewohner immer alles gleich der Hausverwaltung melden. Bei uns darf eigentlich nichts in den Fluren / im Treppenhaus stehen. Bestes Beispiel : Eine Mama bringt morgens um 9 Uhr ihr Kind in Kindergarten. Ihre Schuhe hat sie draußen vor der Wohnungstür auf dem Türvorleger abgestellt, da sie nicht so sauber waren. Um 12 Uhr will sie das Kind vom Kindergarten abholen, steht ein Zettel an Ihrer Tür, Bitte Schuhe entfernen, ansonsten werden diese kostenpflichtig entsorgt.

Ich weis, dass sich bald jemand wegen dem Bett aufregt, aber das konnte ich ja nicht wissen, das diese Tür im Fahrstuhl kaputt ist. Der Fahrstuhl für normale Personen funktioniert, nur eben kann er nicht erweitert werden für Transportgegenstände. Hab dem Hausmeister heute Bescheid gesagt, er hat es der Verwaltung gesagt aber so schnell scheint da wohl niemand zu kommen. Ich selbst habe es jetzt nicht eilig, ob das Bett jetzt da noch ein paar Tage steht oder nicht so dringend brauche ich es noch nicht.

Meine Frage ist jetzt nur, wer ist jetzt in der Pflicht. Die Hausverwaltung bzw die Servicefirma vom Aufzug schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass der Aufzug wieder so funktioniert wie er eigentlich sollte? Nebenbei bemerkt ist beim Fahrstuhl seit 4 Wochen die Lichtschranke kaputt, und unseren kleinen Sohn hätte es letztens fast eingeklemmt, da ohne Lichtschranke die Tür einfach schließt und nicht erkennt ob jemand in er Tür ist oder nicht. Selbst ich als Erwachsener schaffe es dann kaum noch die Türe aufzuhalten. Es ist also wirklich gefährlich. Es sollte eigentlich also schon längst ein Service beim Fahrstuhl geschehen.

Oder bin ich jetzt in der Pflicht Leute zu beauftragen, die das Bett (welches komplett zusammen gebaut ist) in alle Einzelteile so weit wie möglich zerlegt und bis in den 5. Stock tragt?

Wer muss nun handeln? Ich oder die anderen? Danke

Tür, Brandschutz, Schloss, Aufzug, Hausordnung, Hausverwaltung, Treppenhaus

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