Darf man in einer Mietwohnung den Schloß austauschen wenn Gefahr besteht?
Geht das? Mein ex hat den Schlüssel und gibt es mir nicht wieder. Oder muss ich vorher mit der Genossenschaft reden,
7 Antworten
Du kannst das Schloss tauschen und wenn du irgendwann ausziehst, das alte wieder einbauen.
Wenn dein Partner aber noch mit im MV steht, darfst du ihn nicht einfach "ausschließen".
Dann kannst du es ruhig tauschen. Nur nicht weg schmeißen, sondern aufbewahren und später wieder einsetzen.
Also das Schloss der Mietwohnung sollte man logischer Weise sofort nach dem Einzug austauschen, denn wer weiß wer noch alles einen Schlüssen zu dieser Wohnung hat? Der Vorbesitzer kann sich ja beliebig viele Schlüssel nachgemacht haben und sie jedem in der Nachbarschaft gegeben haben, so dass jeder da rein könnte.
Hab ich auch nichts gegen gesagt. Hätte sie es beim Einzug gemacht, würde sie aber nicht fragen ob man ein Schloss tauschen darf. Somit bin ich mal von ausgegangen, dass sie das originalschloss drin hat und das muss bei Auszug wieder rein. Btw. hab ich das beim Umzug auch nicht gemacht. Meine Vormieterin ist aber auch verstorben und ich hielt es nicht für nötig. Aber da meine Katzen sofort raus gehen, sobald jemand mit Schlüssel heim kommt, muss ich mir erst Sorgen machen, wenn sie draußen sind und sie morgens noch drin waren 😳🤣
Ja, das Schloss darfst du auswechseln wie du lustig bist.
Machen viele auch direkt beim einzug denn "wer weiss ob der alte noch einen schlüssel hat"
Vor Auszug das alte Schloss wieder einsetzen.
Du darfst das Schloss austauschen. Aber du musst das alte Schloss mit den noch vorhandenen Schlüsseln aufbewahren.
Wenn du einmal ausziehst, musst du das alte Schloss wieder einbauen und den fehlenden Schlüssel ersetzen.
Hier kleiner Ausschnitt ;-)

Er steht gott sei dank nicht im mietvertrag