Darf mein Arbeitgeber nach meinem Spindschlüssel während meiner Schwangerschaft verlangen?
Hallo,
darf eigentlich mein Arbeitgeber mir eine Frist setzen, bis wann ich meinen Schlüssel für meinen Spind abzugeben habe, in dem noch privates Eigentum von mir liegt und das ein Eingriff gegen meine Privatsphäre wäre. Außerdem bin ich in Schwangerschaftsschutz und mir wurde verordnet mich auszuruhen und kann auch jetzt nicht dort die Sachen aussortieren.
Zudem werde ich dort ja auch noch weiterhin arbeiten, da ich schon seit über 10 Jahren dort arbeite.
5 Antworten
Der Spind darf in der Zwischenzeit anderweit genutzt werden, vor allem da anzunehmen ist dass du auch längere Zeit in Elternteil bist. Grundsätzlich ist es seitens des Arbeitgebers erlaubt ja, du müsstest die Sachen ja auch nicht aussortieren - einpacken und mitnehmen reicht ja bzw. Jemanden mit Vertretungsvollmacht zur Mitnahme vorbeischicken
Klar darf er den Spind zwischenzeitlich in anderer Form nutzen; das ist ja nicht dein Eigentum, sondern seins. Und niemand verpflichtet dich, dorthin zu gehen und die Sachen wegzuräumen - du kannst jeden Beliebigen sonst statt deiner schicken (ggf. mit entsprechender Vollmacht und bestenfalls gibst du deinem AG vielleicht noch Bescheid, dass du halt nicht persönlich kommen kannst).
Da du längere Zeit abwesend sein wirst, kann der Spind so lange anderweitig vergeben werden. Ggf. wird dir auch bei Wiederkommen ein anderer Spind zugeordnet.
Also alle Sachen ausräumen (lassen) und Spindschlüssel abgeben. Einblick in deinen Spind darf dein AG natürlich nicht verlangen. Die Dinge sind privat. Einfach alles wie es ist mitnehmen (lassen)-.
Warum? Hast du schon einen Elternzeitantrag abgeben bzw diesbezüglich mit ihm gesprochen? Also nur für die Zeit des Mutterschutzes ist es vielleicht wirklich "übertrieben". Wenn dann aber noch bis zu 3 Jahre Elternzeit dazukommen...
Jedenfalls kommt es auch darauf an, wie viele Spinde der AG zu bieten hat. Ich nehme auch an, dass es für dic eine Vertretung geben wird.
Sorry, wenn du nicht der Frager bist. Bei deinen Ausfällen wurde auch nie Ersatz gebraucht, oder? Das fiel unter Krankheit. Und wenn du mehrere Spinde hast, dann hat der AG von dir offensichtlich damit keinen Mangel. Das kann bei anderen Arbeitgebern ganz anders aussehen. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor Geburt und endet 8 Wochen nach Geburt. Das sind mindestens 14 Wochen, die die Fragerin nicht in der Firma sein wird. Geht sie anschließend noch in Elternzeit, kann es sein, dass sie die Firma drei Jahre lang nicht mehr sieht. Es wird also einen Ersatz geben. Und daher muss sie auch den Spind räumen.
Dich schonen heißt ja nicht, dass du mal an deinem Arbeitsplatz vorbei gehst und den Spinnt ausräumst. Ja, dein Arbeitgeber kann schon verlangen, dass du während deiner Schwangerschaft und Mutterschutz ggf. Erziehungsurlaub den Spinnt zur Verfügung stellst.
Er muss ja auch Ersatz für dich beschaffen.
Ja, natürlich darf Dein Arbeitgeber das. Wahrscheinlich soll der Spind während Deiner Abwesenheit (Mutterschutz, Elternzeit) anderweitig genutzt werden.
Ruf morgen an und besprich, wie das ablaufen soll/kann. Vielleicht gibt es ja einen Kollegen/eine Kollegin, die Du beauftragen kannst. Einem fremden Dritten muss Dein Arbeitgeber keinen Zutritt zu den Betriebsräumen gewähren.
ich finde es trotzdem seltsam, das ein chef so reagiert