Hallo, ich habe mein 10 Jahre altes Auto verkauft, doch nach einem Tag meldete sich der Käufer und meinte er hätte einen Getriebeschaden und ich solle die Reperaturkosten begleichen oder er würde vom Kaufvertrag zurücktreten.

Folgendes ist passiert: Der Käufer und seine Tochter haben sich das Auto angeschaut und ich habe erwähnt, das Schleifgeräusche während der Fahrt bei Motorbremse auftreten. Daraufhin machten wir eine Probefahrt. Er hörte die Geräusche und er meinte das sei vermutlich die Kupplung. Im anschließenden Verhandlungsgespräch bin ich, aufgrund der Vermutung des Käufers, 800,- Euro vom Kaufpreis runter. Er war einverstanden und hat 100,- Euro Anzahlung da gelassen und meinte er hole den Wagen morgen. Am darauf folgenden Tag erschien er und hat den Restbetrag bezahlt. Ich setzte einen aktuellen Kaufvertrag von mobile.de auf, in dem ich unter Beschädigungen reinschrieb: "Geräsuche im Motorraum, bei Probefahrt hörbar". Er fuhr 140 km nach Hause. Am nächsten Tag meldete er sich nochmal und meinte das die Werkstatt einen Getriebeschaden festgestellt hat - er will das ich die Reperaturkosten begleiche oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Er droht nun natürlich mit dem Anwalt und meint das sei arglistig. Muss ich nun die Reperaturkosten begleichen bzw. das Auto zurücknehmen?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.