Kommt die Polizei für Schäden, die sie verursacht hat, auf?

4 Antworten

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Bei rechtswidrigem Handeln zahlt die Polizei natürlich den Schaden.

Da aber beim Hobeln auch Späne anfallen, muss nicht jeder Schaden von der Polizei gezahlt werden - will sagen, man kann nicht eine Wohnung stürmen und nichts dabei zu Bruch gehen lassen.

Die bei der rechtmäßigen Stürmung einer Wohnung zerstörte Vase wird sicherlich nicht ersetzt.

Bei einem Fehler aber, wird der gesamte Schaden ersetzt (wenn z.B. die falsche Wohnung gestürmt wurde - ist auch schon  passiert).


ginatilan  23.08.2015, 10:37

Bei rechtswidrigem Handeln zahlt die Polizei natürlich den Schaden.

die Polizei bestimmt nicht, sondern der Steuerzahler:-)

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Siehe hier die Regelungen im Bundespolizeigesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html#BJNR297900994BJNG000900000

So ähnlich sind die Regelungen auch in den Landespolizeigesetzen.


furbo  23.08.2015, 09:28

Wobei in dieser Rechtsvorschrift überwiegend andere Sachverhalte als die des Fragesteller geregelt werden. Nur bei rechtswidrigem Handeln wird Schadenersatz gewährt.

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Wenn nichts gefunden wurde gibts Schadenersatz.


SplitterFX 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 21:05

Ja, das schon, aber ich meinte unabhängig davon wenn etwas kaputt geht.
Z.B. Sie stürmen die Wohnung und ne teure Vase geht kaputt oder so.

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Ja mir sind se drafgefahren uns sogar neues auto bekommen