Taschenlampe, Kamera, Powerbank, Ersatzakkus bei Handgepäck, wie viel erlaubt und möglich mitzunehmen?

Hallo an alle. Die kommenden Fragen beschäftigen mich jetzt schon eine Zeit lang, da ich in ca. 1 Woche nach Australien über Dubai mit Emirates fliegen werde für 1 Jahr Work&Travel.

Zum einen habe ich 7 KG Handgepäck frei. Da ich aber meinen Laptop, meine Kameras + ersatzakku, meine Powerbank und sonstige für mich wichtige Sachen im Handgepäck mitnehme übertrifft das ganz schnell die 7 KG. Um dies zu vermeiden dachte ich mir, ich nehme meine Spiegelreflexkamera einfach um den hals. Ist das möglich? Oder wird die Kamera zum Handgepäck-gewicht dazugerechnet?

Zum anderen handelt es sich um die Akkus: Laptop und Handy kann ich ja ohne weiteres mitnehmen. Jetzt möchte ich aber eine Taschenlampe mitnehmen die hat eine Rechargeable Li-Ion Battery mit 5000 mAh 3.7V und 18.5Wh die Batterie muss ich höchstwahrscheinlich separat in mein Handgepäck packen. Dazu kommen aber noch meine 2 Powerbank mit Li-Polymer 20000mAh/72Wh und Li-Polymer 12000mAh und die Akkus von meinen Kameras 3x1025mAh/7.4Wh und 2x 1800mAh (Li-ion). Mittlerweile gibt es fast nur noch diese Akkus wenn man ein eigenermaßen gutes Gerät mitführen will :( und des hört sich jetzt alles viel an aber im Endeffekt sind es nur 1x Taschenlampe, 1x kleine Kamera mit 2 ersatzakkus, 1x Spiegelreflexkamera mit 1 ersatzakku und 2x Powerbank.

Bekomme ich da Probleme bei der Handgepäck Kontrolle? Gibt es sollte es ein Problem sein irgendwelche Alternativen? Kann mir dazu auch wer was aus Erfahrung sagen? Vielleicht selbst miterlebt?

Über schnelle Antworten würde ich mich riesig freuen da es, wie oben geschrieben, in 1 woche schon los geht.

Viel Lieben Dank für eure Antworten im vorraus.

Kamera, Handgepäck, Richtlinien, Gepäckkontrolle, Reisen und Urlaub
Warum RSL nach DFV-Richtlinien verbindlich, aber kein Skyhook?

Zuerst einmal einen Gruß an die Skydiver in dieser Community.

Laut DFV-Ausbildungshandbuch ist im Schulungsbereich die Verwendung einer RSL (abgesehen von ein paar Ausnahmefällen) verpflichtend. Von einem Skyhook steht allerdings im gesamten Dokument kein Wort. Ist die Verwenung einer "normalen" RSL (kein Skyhook) nicht eigentlich der absolute "worst case"?

Wenn ein System über eine RSL verfügt, bewirkt das Abtrennen des Hauptschirms automatisch den Deploy der Reserve. Der hierbei eingeleitete Öffnungsvorgang ist, zumindest soweit ich das verstehe, identisch mit einer manuellen Reserveauslösung mittels Auslösegriff. Durch die RSL entfällt also "lediglich" die Zeit, die der Springer benötigt, um den Reservegrif zu finden und zu ziehen, richtig? (Mir ist bewusst, dass diese Zeitspanne entscheidend sein kann.) Auf der anderen Seite verliert ein Springer jedoch bei verbundener RSL die Option, sich nach dem Abtrennen des Hauptschirms zu stabilisieren, um so die Wahrscheinlichkeit einer Reservefehlöffnung zu minimieren.

Nun gilt ja gemeinhin "Ziehen" geht vor "Ziehen in richtiger Höhe" geht vor "Ziehen in stabiler Lage" und wenn der Springer den Hauptschirm abtrennen musste, hat er seine anvisierte Öffnungshöhe ja bereits unterschritten, sollte also schnellstmöglich die Reserve öffnen, auch wenn er instabil ist. Daher liegt der Gedanke nahe, dass durch die Verwendung der RSL genau dieser Punkt auch technisch umgesetzt werden soll. Falls der Hauptschirm abgetrennt werden musste, lieber schnellstmöglich die Reserve auslösen, als dem Springer die Chance geben, sich zu stabilisieren. Soweit kann ich das ganze noch nachvollziehen.

Was ich in diesem Zusammenhang allerdings nicht verstehe ist, warum dann nicht die Verwendung eines Skyhooks vorgeschrieben wird. Schließlich benutzt der ja den Hauptschirm als "überdimensionierten Pilotschirm" für die Reserve, um ebendiese NOCH schneller entfalten zu können, als dies bei einem "normalen" Deploy der Reserve geschieht.

Entweder ich möchte nach dem Abtrennen der Hauptkappe so schnell wie möglich die Reserve geöffnet bekommen, dann muss ich einen Skyhook verbauen. Oder aber ich möchte die Option haben, mich nach dem Abtrennen zu stabilisieren, dann darf ich auch keine RSL verbauen.

Warum also wird durch den DFV eine RSL vorgeschrieben, jedoch kein Skyhook? Liegt das nur daran, dass der Skyhook noch zu "neu" ist, um vom DFV bereits als verbindlich eingestuft zu werden? Liegt es daran, dass das System teurer in der Anschaffung ist, aufwändiger zu installieren, aufwändiger zu warten? Ist die Regelung so zu interpretieren, dass die Systeme "mindestens" über eine RSL verfügen müssen und ein Skyhook somit als "Weiterentwicklung der RSL" auch erlaubt ist oder wird tatsächlich verbindlich eine "normale" RSL vorgeschrieben?

Bin gespannt auf die (hoffentlich detaillierten) Erläuterungen.

Freizeit, Fallschirm, Richtlinien, Skydiving

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