2 Verschiedene eBay Konten. eBay überträgt die Sperrung des 1. auf 2.

Hallo,

Ich bräuchte Meinungen zu meinem Fall. Ich schildere ihn einfach:

Ein Familienmitglied hat auf seinen Namen ein eBay Konto eröffnet und ein Angebot eingestellt. Kurz darauf kam der Hinweis, dass man Sicherheitsbedenken hat und die Offenlegung sämtlicher Daten fordert. Dies sollte in 72h passieren. Da es aber aus zeitlichen Gründen nicht machbar war, wurde der Account gesperrt.

Nun habe ich (Mutter) mir ein neues Konto eröffnet und dasselbe Angebot eingestellt. Nach 6 Tagen kam die Meldung, dass dieses auch gesperrt worden ist, mit der Begründung, dass der Verdacht besteht, dass sich hinter beiden Konten die gleiche Person befindet und man versucht, die Richtlinien zu umgehen.

Beim Grundsatz von eBay heißt es: "Erstellen eines neuen Kontos oder verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kaufslimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen." Sei nicht zulässig.

SO. Ich habe mehrmals mit eBay Kontakt aufgenommen um die Situation zuklären. Das erste Konto ist gesperrt und der Inhaber hat seit dem Zeitpunkt keinen Versuch zur Verletzung der Richtlinien unternommen. Das Konto liegt seitdem still und es haben keine Aktivitäten stattgefunden. Weiterhin wird mir aber zur Last gelegt, dass ich die Richtlinien verletzt habe.

Zwischen meinem und dem ersten Konto bestehe eine enge Verknüpfung, weil dieselbe Adresse hinterlegt ist (logisch, wenn beide im selben Haus wohnen) und die gleichen Kontodaten angegeben worden sind. Dies habe ich versucht dem Kundenservice zu erklären, dass es zwar zusammenhänge beider Konten gibt, ich aber eine andere Person bin und bis auf die Adresse und Konto mit dem anderen eBay-Konto nicht zusammenstehe. Ich benutze eBay nicht, habe mir aber einen neuen Account eröffnet um das Angebot, das unter dem anderem eingestellt wurde, erneut einzustellen. Dies wird mir auch zur Last gelegt.

Daher mein Anliegen. eBay pocht darauf, dass Sie denken, dass der erste Konto Inhaber versucht hat, die Richtlinien zu umgehen. In diesem Fall auch kein Problem.

ABER ich bin eine komplett andere Person und habe neutral mir ein Konto eröffnet, um unter Einhaltung aller Richtlinien zu handeln. Wenn der erste Konto-Inhaber versucht hätte ein neues Konto zu eröffnen, ist die Sperrung absolut gerechtfertigt, weil dies auch so im Grundsatz verankert ist. JEDOCH habe ich damit nix zu tun. Ich habe ein neues Konto aufgemacht, meine Adresse sowie Kontodaten eingegeben und ein Angebot eingestellt das 1zu1 mit dem alten übereinstimmt.

Dieses Vorgehen ist doch zu 100% nicht zulässig. Eine ANDERE Person eröffnet ein Konto und es werden ihm alte Sachen zur Last gelegt, mit denen man nix zu tun hat.

Wenn der Kundenservice sich bemühen "würde", wird man einsehen dass dieses Vorgehen nicht Ok ist. Nirgendwo steht bei eBay, dass man bestraft wird, wenn man ein neues Konto eröffnet und normale Daten eingibt. Die Begründung man hintergeht eBay stimmt nicht, da ich eine ANDERE Person bin.

mfg

eBay, Gesetz, Richtlinien
Warum RSL nach DFV-Richtlinien verbindlich, aber kein Skyhook?

Zuerst einmal einen Gruß an die Skydiver in dieser Community.

Laut DFV-Ausbildungshandbuch ist im Schulungsbereich die Verwendung einer RSL (abgesehen von ein paar Ausnahmefällen) verpflichtend. Von einem Skyhook steht allerdings im gesamten Dokument kein Wort. Ist die Verwenung einer "normalen" RSL (kein Skyhook) nicht eigentlich der absolute "worst case"?

Wenn ein System über eine RSL verfügt, bewirkt das Abtrennen des Hauptschirms automatisch den Deploy der Reserve. Der hierbei eingeleitete Öffnungsvorgang ist, zumindest soweit ich das verstehe, identisch mit einer manuellen Reserveauslösung mittels Auslösegriff. Durch die RSL entfällt also "lediglich" die Zeit, die der Springer benötigt, um den Reservegrif zu finden und zu ziehen, richtig? (Mir ist bewusst, dass diese Zeitspanne entscheidend sein kann.) Auf der anderen Seite verliert ein Springer jedoch bei verbundener RSL die Option, sich nach dem Abtrennen des Hauptschirms zu stabilisieren, um so die Wahrscheinlichkeit einer Reservefehlöffnung zu minimieren.

Nun gilt ja gemeinhin "Ziehen" geht vor "Ziehen in richtiger Höhe" geht vor "Ziehen in stabiler Lage" und wenn der Springer den Hauptschirm abtrennen musste, hat er seine anvisierte Öffnungshöhe ja bereits unterschritten, sollte also schnellstmöglich die Reserve öffnen, auch wenn er instabil ist. Daher liegt der Gedanke nahe, dass durch die Verwendung der RSL genau dieser Punkt auch technisch umgesetzt werden soll. Falls der Hauptschirm abgetrennt werden musste, lieber schnellstmöglich die Reserve auslösen, als dem Springer die Chance geben, sich zu stabilisieren. Soweit kann ich das ganze noch nachvollziehen.

Was ich in diesem Zusammenhang allerdings nicht verstehe ist, warum dann nicht die Verwendung eines Skyhooks vorgeschrieben wird. Schließlich benutzt der ja den Hauptschirm als "überdimensionierten Pilotschirm" für die Reserve, um ebendiese NOCH schneller entfalten zu können, als dies bei einem "normalen" Deploy der Reserve geschieht.

Entweder ich möchte nach dem Abtrennen der Hauptkappe so schnell wie möglich die Reserve geöffnet bekommen, dann muss ich einen Skyhook verbauen. Oder aber ich möchte die Option haben, mich nach dem Abtrennen zu stabilisieren, dann darf ich auch keine RSL verbauen.

Warum also wird durch den DFV eine RSL vorgeschrieben, jedoch kein Skyhook? Liegt das nur daran, dass der Skyhook noch zu "neu" ist, um vom DFV bereits als verbindlich eingestuft zu werden? Liegt es daran, dass das System teurer in der Anschaffung ist, aufwändiger zu installieren, aufwändiger zu warten? Ist die Regelung so zu interpretieren, dass die Systeme "mindestens" über eine RSL verfügen müssen und ein Skyhook somit als "Weiterentwicklung der RSL" auch erlaubt ist oder wird tatsächlich verbindlich eine "normale" RSL vorgeschrieben?

Bin gespannt auf die (hoffentlich detaillierten) Erläuterungen.

Freizeit, Fallschirm, Richtlinien, Skydiving

Meistgelesene Beiträge zum Thema Richtlinien