Beinbruch im Kindergarten, Schutz vor späteren Folgen?

Hallo, mein Kind ( 1 3/4 Jahre jung ) ist im Kindergarten vom Fenstersims gestürzt. Wir wurden Telefonisch darüber informiert, da sein knöchel dicker wurde. Ich hab meine Arbeitsstelle vorzeitig verlassen um den kleinen entgegenzunehmen. Entscheidung vor Ort, direkt mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Die Kita hat vor Ort behauptet er wäre vom Podest gestürzt, am Telefon aber vom Fenstersims ( sei es drum, der raum mit dem Podest ist erst für 4jährige und Ältere ) Im Krankenhaus wurde nun folgendes diagnostiziert. Unterbein Fraktur, rechtes Bein, beide Knochen druchgebrochen, recht weit unten nahe dem Fuß. Der kleine tut mir so leid, der ist so fröhlich tanz und badet liebend gern, rennt immer rum, und nun sowas ! Ich hab schon viel geweint heute deswegen, aber es mir vor dem kleinen immer verkniffen. Er wurde nun Operiert, ist auch gut verlaufen, 3 fach geschient und wird wahrscheinlich wieder komplett genesen. Ich und mein Arbeitsausfall sind mir vollkommen egal. Wichtig ist mir die Zukunft meines Kindes ! Wenn er irgendwann später wegen diesem Bruch , dinge nicht machen kann, im Beruf keine Chance hat, oder oder. Wer haftet dafür ? Muss ich den Kindergarten Anzeigen ? Und muss ich den Kindergartenplatz weiter bezahlen, obwohl er Aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht garnicht hingehen kann für die nächsten Monate ?

Wichtig ist mir allerdings hauptsächlich, wie Schütze ich mein Kind beim Staat vor Folgeschäden oder Einschränkungen ?

Gesundheit, Rechtsanwalt, Verletzung, Recht, Jura
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