Hallo, ich habe mich nach §21 StVG strafbar gemacht, indem ich ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug ohne den passenden Führerschein gefahren bin ( Klasse B). Nun habe ich eine Aufforderung zu eine schriftlichen Stellungnahme erhalten, jedoch als Zeuge. Damit soll ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber äußern, der sich nach §21 Abs. 1 Nr. 2 (als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.), strafbar gemacht hat.
Ich möchte meinen Arbeitsgeber jedoch nicht belasten, da er mir im Endeffekt vertraut hat, als ich sagte das ich einen Führerschein habe, ohne in vorzeigen zu müssen.
Meine Frage ist ob ich ein Aussageverweigerungsrecht habe und inwiefern mir das zum Verhängis werden könnte?
Habe ich überhaupt ein Recht darauf, obwohl ich auh nicht verwandt, oer verschwägert mit meinem Arbeitgeber bin?
Meine Hauptfrage:
Kann die Staatsanwaltschaft im Endeffekt ein höheres Strafmaß verordnen, weil ich davon gebrauch gemacht habe?
Ist das Behinderung der Justiz?
Wiegesagt ich möchte weder mich noch meinem Arbeitsgeber weiter belasten!