Darf das Arbeitsamt einem das Geld sperren ohne vorige Sperrmitteilung?
Wie die Frage oben schon sagt. Nochmal etwas genauer. Mein Bruder hat diesen Monat kein Geld vom Arbeitsamt erhalten was überraschend kam denn er hat absolut keine Sperrmitteilung oder auch nur irgendeine Mitteilung vom AMS bekommen, Termine eingehalten und geht momentan einen Kurs für Jobsuche vom AMS. Nun hat er sich beim AMS gemeldet und ihm wurde geantwortet "Sie haben im letzten Monat keine Eigenbwerbung bekannt gegeben, darum wurde ihr Anspruch mit 1.1.2015 gesperrt."
Ich meine, sollte er nicht eigentlich die Chance bekommen erst mal Einspruch gegen eine Sperre zu erheben oder irgendwas dergleichen?
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