In unserer Wohnanlage (größtenteils von privaten Eigentümern bewohnt) gibt es zwei recht renitente Hausbewohner, die permanent großflächig Erdnüsse ausstreuen. Beschlüsse von Eigentümerversammlungen oder Anschreiben durch die Hausverwaltung lassen vor allem eine Bewohnerin (die obendrein auch noch dem Verwaltungsbeirat angehört) völlig unbeeindruckt. Täglich schmeißt sie haufenweise Erdnüsse von ihrem Balkon auf die Grünflächen und seitdem die Laubbläser nicht mehr aktiv sind, sammeln sich Erdnüsse und Schalen immer weiter an. Und der Krähen werden immer mehr. Der Anwalt, der von der Hausverwaltung mit diesem Thema beauftragt wurde, schreibt in einer Antwortmail nur: "In der Sache selbst haben wir Ihre Mail zum Anlass genommen uns nochmals an Frau S. zu wenden um Frau S. auf die ganze Problematik hinzuweisen. Wir haben auch angesprochen, dass durch die Fütterung der Vögel insbesondere mit Erdnüssen die Gefahr von Ungeziefer deutlich erhöht wird. Erdnüsse dürften auch nicht die richtige Nahrung für Vögel sein. Auch wurde der Hinweis auf die erhöhte Verschmutzung der ganzen Anlage verwiesen.

Wir haben auch nochmals gebeten von der Fütterung der Vögel Abstand zunehmen.

Auf der anderen Seite ist es auch für den Unterzeichner nicht möglich die Fütterung der Vögel zu verhindern. Die WEG bzw. die Hausverwaltung müsste konkret den Nachweis führen können, welche Person wann und was als Vogelfutter hingeworfen hat. Falls es im schlimmsten Fall zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, tragen die Kläger die Beweislast wann wer wie die Vögel gefüttert hat."

Also ist die Hausgemeinschaft wirklich machtlos???