Reduzierte Ware Rückgaberecht?

Hey, ich hab mir gestern eine Jacke gekauft, welche um 100€ reduziert war - trotzdem kostete sie noch 250€ und da die Verkäuferinnen mich etwas gedrängt haben sie zu kaufen und meinten, dass es die letzte sei, dachte ich ich müsse unbedingt zuschlagen.

(Tolle Verkaufstechnik)

und habe die Verkäuferin noch extra gefragt ob ich sie zurückbringen kann, wenn sie mir doch nicht gefällt.

Anstatt mit "Ja" oder "Nein" einfach eine direkte Antwort zu geben meinte sie "hmm.. könnte schwierig sein." Und ich dachte mir okay, ich frag jetzt nicht mehr weiter nach.

Jetzt will ich die Jacke jedoch zurückgeben, fühle mich nämlich nicht wohl damit. Und heute ging ich in den Laden und mir wurde gesagt ich könne sie nicht zurückgeben.

Ich hab von der anderen Verkäuferin erzählt, die mir keine konkrete Antwort gab und die anderen Verkäuferinnen waren schockiert, dass man mir falsche Informationen gab und wussten auch schon genau, welche Verkäuferin es war (anscheinend gab sie öfters falsche/indiskrete Informationen an Kunden aus um die Sachen zu verkaufen) und meinten die reden mit dem Chef, wegen Fehlinformation und rufen mich am Freitag an.

Wird der Ladenbesitzer bei sowas kulant sein und dem Kunden entgegen kommen, auch unter anderem um das Image des Ladens beizubehalten oder auf sein Recht beharren, dass er im Grunde garnichts "muss". Vorallem sind das ja nicht nur um die 20 Euro, da wäre es mir egal gewesen. Sondern 250€ ! Die Jacke ist immernoch toll und gefällt mir gut, ich fühle mich jedoch darin einfach nicht wirklich wohl.

Was denkt ihr?

Kleidung, käuferrecht, Rabatt, Rückgaberecht
Neuwagenkauf mit 6 Monate Händlerzulassung - Was muss als Käufer beachtet werden?

Hallo,

Habe am Freitag einen Kia Stonic gekauft. Das Fahrzeug hat einen Listenpreis von 23.400 Euro. Der Hauspreis beim Händler betrug 19.950 Euro. Ich selbst fahre einen VW Touran Euro 4 Diesel mit 220.000km, der nun 16 Jahre alt wird. Beim Händler habe ich meinen Touran für 1600 Euro abgegeben, da er zu den alten Dieselfahrzeugen gehört. Mein altes Fahrzeug darf ich bis diesen Freitag noch nutzen.

Der Händler hat mir 17 Zoll Winterreifen auf Alufelgen für 1100 Euro sowie noch Extras im Wert von 100 Euro, also 1200 Euro Rabatt gegeben. Zusätzlich sind die 1600 Euro für das alte Fahrzeug, dass das Autohaus angekauft hat abgezogen worden. Wir sind bei einem Preis von 19.500 Euro gelandet. Den Kaufvertrag haben wir beide unterzeichnet.

Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann. Nur so könnte er es unter dem Hauspreis abgeben und nur so würde er eine Provision erhalten. Nach 6 Monaten kann das Auto problemlos umgemeldet werden. Nutzen darf ich das Fahrzeug ab kommenden Freitag bereits, wo ich das alte Fahrzeug tausche. Mir ist bewusst, dass ich als zweiter Fahrzeughalter dann im Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief stehen werde.

Was mich jetzt interessiert ist folgendes:

1. Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ab kommenden Freitag? (Kaufvertrag Gültigkeit?)

2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)

3. Wie regle ich den Zeitpunkt, dass nach 6 Monaten das Neufahrzeug ohne Probleme auf mich umgemeldet werden kann? (Brauche ich hier einen Vertrag? Gibt es hier ein Musterschreiben?)

4. Wie wird für die 6 Monate, dass mit der KFZ- Versicherung geregelt?

(Muss ich oder das Autohaus den Touran abmelden? Immerhin muss ich noch zum Händler fahren. Wird die KFZ Versicherung vom Autohaus für die 6 Monate übernommen oder muss ich dies selbst bezahlen?

Aktuell habe ich eine KFZ Versicherung bei der Allianz und möchte gerne zu einer anderen Versicherung wechseln. Habe ich laut Sonderkündigungsrecht "Neuwagenkauf" das Recht, die Versicherung jetzt wechseln zu können? Oder muss das Autohaus den Touran abmelden und mit der Abmeldung bekommt meine Versicherung automatisch eine Meldung zur Kündigung wegen Fahrzeugabeldung? Ab wann muss das Neufahrzeug versichert sein?

Wie gehe ich vor, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin?

Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Neuwagen, Rabatt, Neufahrzeug, günstiger Preis, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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