Muss ich die vorläufige Bahncard ausdrucken, um Rabatt beim Bahnfahren zu haben?
Ich will mir eine Bahncard 25 laufen, da ich demnächst häufiger mit der Bahn fahren. Bis die physische Karte geliefert wird kann es aber mehrere Tage dauern, das ist zu lang.
Für die Zwischenzeit gibt es ja die vorläufige Bahncard zum Drucken. PROBLEM: Ich habe keine Möglichkeit die Datei zu drucken, da in Bayern Copy Shops zu haben ich niemanden kenne.
Kann ich die Datei, die ich eigentlich drucken soll, als PDF speichern und auf einem Ipad dem Schaffner vorzeigen, ist das erlaubt?
oder kann ich die Bahncard in der DB Navigator app hochladen bevor die physische Karte ankommt?
Kann mir jemand helfen?
2 Antworten
Wenn du bereits ein Konto bei der Deutschen Bahn hast und deine neue BahnCard damit verbunden ist, solltest du sie in der App anzeigen können. Das ist auf jeden Fall gültig.
Das PDF sollte eigentlich ausgedruckt werden, wird aber wahrscheinlich auch auf dem Smartphone oder Tablet akzeptiert werden, sofern es sich vernünftig ansehen und einlesen lässt (also die Original-Datei verwenden und eine vernünftige App zum Anzeigen; keine Screenshots, winzige Druckvorschau vom PDF oder ähnliche Spielchen).
Ob letzteres auch offiziell in Ordnung ist, da solltest du dir einmal die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zu Gemüte führen.
Als PDF reicht nicht, im DB Navigator wäre es aber okay
Nach meinem letzten Informationsstand reichte eine PDF nicht aus; als ich meine BahnCard Mitte 2018 bestellt habe, stand dort auch, dass die PDF alleine nicht ausreichend wäre.
Einige Zugbegleiter oder Kundenbetreuer im Nahverkehr haben wohl auch die PDFs immer akzeptiert und gescannt, aber soweit ich weiß war das immer eine eigentständige Entscheidung von denen.
Aber gerade wenn ein dafür fähiges Gerät vorhanden ist, sollte man die BahnCard doch lieber zusätzlich in der App speichern.
Hallo,
ich habe gerade diesen Artikel auf der Community Seite der DB gefunden:
https://community.bahn.de/questions/1482695-muss-man-vorlaufige-bahncard-ausdrucken
Demnach reicht innerhalb von Deutschland eine digitale PDF.?