Rechtlicher Verstoß?
Also ein Mädchen hatte mir mal Nacktbilder geschickt, sie war mindeejährig und hat sich als volljährig ausgegeben, und sie mir geschickt obwohl ich selbst minderjährig bin. Dann hab ich ihre bilder 1x an jemand verkauft aber dann wieder gelöscht und habs ihr gebeichtet. Nun will sie mich dafür anzeigen, obwohl ich nicht mehr und niemand anderes diese bilder mehr hat.
Außer halt den, wo du die Bilder vertickt hast ;-)
echt?
3 Antworten
Nun will sie mich dafür anzeigen
Wusste sie denn, dass du Minderjährig bist? Wenn ja, kannst du sie ja mal darauf hinwiesen, dass sie sich ebenfalls strafbar gemacht hat (§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Dann wird da vermutlich auch nichts mehr kommen. Aber lass zukünftig die Finger von so etwas. Du siehst ja, das bringt nur Ärger.
ja da hast du recht, ich lass die finger davon
Natürlich hast du damit gegen das Gesetz verstoßen. Das sollte dir doch dein Rechtsgefühl schon sagen .
Z.B.
§ 207a StGB bestimmt dazu Folgendes: Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren zu bestrafen
Du hast da ziemliche scheiße gebaut
die ist aber nicht nachweisbar, wenn es keine beweise dafür gibt was passiert dann?
§ 207a StGB
Ich habe nichts von österreichischem Recht gelesen? Weist du da mehr? Wäre ja durchaus relevant.
Falls es wirklich zur Anzeige kommt solltest du dir lieber einen Anwalt suchen . Hier wirst du wahrscheinlich nur Halbwissen bekommen . Jedenfalls ist das ganze sowahl in Sachen Datenschutz als auch Strafrechtlich strafbar .
Werden Nacktbilder ohne die Einwilligung des Abgebildeten veröffentlich und verbreitet, so liegt eine Straftat gemäß § 33 KUG vor. Danach droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn entgegen den §§ 22, 23 KUG ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird Diese Tatbestände sind jedenfalls zu 100% erfüllt und wenn du Glück hast kannst du glaubhaft machen, dass du nicht wusstest, dass sie minderjährig ist
Du hast trotzdem mehrere Straftaten begangen.
Vermutlich §§ 184 StGB i.V.m. 22 KunstUrhG.
sie hat jedoch keine beweise davon, dass ich die bilder je gespeichert habe, sie noch auf dem handy habe, oder sie verkauft habe
ja hab ich ihr gesagt jedoch hat sie nix darauf gesagt und hat lediglich mit einer anzeige gedroht weil ich es ihr in einem anruf auf snapchat gebeichtet habe den sie weder aufgenommen oder sonst etwas getan hat dazu und im nachhinein hab ich sie blockiert