Rechtlicher Verstoß?

IdefixWindhund  21.12.2021, 18:51

Außer halt den, wo du die Bilder vertickt hast ;-)

eren37 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 19:01

echt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nun will sie mich dafür anzeigen

Wusste sie denn, dass du Minderjährig bist? Wenn ja, kannst du sie ja mal darauf hinwiesen, dass sie sich ebenfalls strafbar gemacht hat (§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

eren37 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 19:04

ja hab ich ihr gesagt jedoch hat sie nix darauf gesagt und hat lediglich mit einer anzeige gedroht weil ich es ihr in einem anruf auf snapchat gebeichtet habe den sie weder aufgenommen oder sonst etwas getan hat dazu und im nachhinein hab ich sie blockiert

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Answer1234567  21.12.2021, 19:07
@eren37

Dann wird da vermutlich auch nichts mehr kommen. Aber lass zukünftig die Finger von so etwas. Du siehst ja, das bringt nur Ärger.

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eren37 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 19:11
@Answer1234567

ja da hast du recht, ich lass die finger davon

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Natürlich hast du damit gegen das Gesetz verstoßen. Das sollte dir doch dein Rechtsgefühl schon sagen .

Z.B.

§ 207a StGB bestimmt dazu Folgendes: Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren zu bestrafen

Du hast da ziemliche scheiße gebaut


eren37 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 18:58

die ist aber nicht nachweisbar, wenn es keine beweise dafür gibt was passiert dann?

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Answer1234567  21.12.2021, 19:01
§ 207a StGB

Ich habe nichts von österreichischem Recht gelesen? Weist du da mehr? Wäre ja durchaus relevant.

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Andre62727  21.12.2021, 19:01

Falls es wirklich zur Anzeige kommt solltest du dir lieber einen Anwalt suchen . Hier wirst du wahrscheinlich nur Halbwissen bekommen . Jedenfalls ist das ganze sowahl in Sachen Datenschutz als auch Strafrechtlich strafbar .

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Andre62727  21.12.2021, 19:02

Werden Nacktbilder ohne die Einwilligung des Abgebildeten veröffentlich und verbreitet, so liegt eine Straftat gemäß § 33 KUG vor. Danach droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn entgegen den §§ 22, 23 KUG ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird Diese Tatbestände sind jedenfalls zu 100% erfüllt und wenn du Glück hast kannst du glaubhaft machen, dass du nicht wusstest, dass sie minderjährig ist

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Du hast trotzdem mehrere Straftaten begangen.

Vermutlich §§ 184 StGB i.V.m. 22 KunstUrhG.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

eren37 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 19:01

sie hat jedoch keine beweise davon, dass ich die bilder je gespeichert habe, sie noch auf dem handy habe, oder sie verkauft habe

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