Was kann ein Polizist tun, wenn er privat auf der Straße ohne Grund beleidigt wird?
Stellen wir uns vor, ich bin von Beruf Polizist und gerade privat unterwegs. Jemand beleidigt mich/pöbelt o.ä.
Nun teile ich ihm mit, dass ich Polizist bin und ihn daher anzeigen werde. Muss er mir dann seine Personalien geben? Falls er sich weigert, kann ich ihn festhalten? Oder was hat man sonst für Möglichkeiten?
Und gilt dasselbe auch für jemanden, der noch in der Polizeiausbildung steckt?
Ist klar, dass man wahrscheinlich einfach weghört und gut ist, wenns irgendein verrückter ist, aber ich möchte mal gerne die rechtliche Lage dazu wissen, sowohl für Polizisten als auch für einen Polizeianwärter.
Vielen Dank.
9 Antworten
Ganz normal anzeigen, dazu muss man nicht Polizist sein, das spielt dabei keine Rolle..Wenn man nicht weis, wer der ist dann § 127 Abs. 1 StPO
https://www.frag-einen-anwalt.de/Jedermann-Festnahmerecht-bei-Beleidigung--f275353.html
Was interessiert die USA oder andere Länder???
Bleib mal hier in Deutschland!
Und lies mal das GG 5 ganz und nicht nur stellenweise!
...Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, ... und in dem Recht der persönlichen Ehre...
Nun verstanden, warum du falsch liegst und das nicht über dem Strafrecht liegt wie behauptet?
Nein. Weil es auch Linguistiker und Psychologen gibt, die die "Gossensprache" zumindest juristisch anders definieren würden. Und falls du mal in einem Ghetto oder in der Gosse gelebt hast, würdest du das auch verstehen. Begriffe wie "ey du Hurens0hn" sind da "wissenschaftlich und juristisch", also sprachwissenschaftlich, einfach anders einzuordnen.
Verstehst du also, warum du falsch liegst? Und in einer wirklichen Demokratie würde man das auch berücksichtigen.
Lausiger Versuch, bleibt trotzdem eine Beleidigung.
Nett, wie du vergisst auf deine falsch Behauptung die Meinungsfreiheit wurde über dem Strafrecht stehen einzugehen oder den anderen Unsinn von dir.
Und ich bin seit knapp 60 Jahren mit der Demokratie, in der ich lebe zufrieden!
Die Verfassung liegt nun einmal über dem Strafgesetzbuch. Und rein "sprachwissenschaftlich" und "psychologisch" betrachtet, gibt es nun einmal Bevölkerungsschichten, wo solche Begriffe zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören. Die "bildungsfernen" Schichten sind übrigens politisch verschuldet.
Es müsste sich also nur ein fairer Richter finden, der diese soziokulturellen Umstände mit berücksichtigt und den Begriff der Beleidigung als Meinungs- und Redefreiheit definiert. So einfach ist das.
Du schreibst Unsinn und bist anscheinend nicht mal in der Lage den von mir zitierten Absatz des Grundgesetzes zu verstehen...
Deshalb lasse ich dich auch jetzt mit deinem noch nicht mal Halbwissen allein..
Noch nie gewundert, wie es zu Anzeigen und Verurteilungen wegen Beleidigungen kommen kann wenn das so wäre wie du trâumst?
Gesetze kommen aus der Gesellschaft heraus! Wir müssen diesbezüglich für ein Umdenken sorgen, damit sich die Gesetze verändern. Viel zu viele Gesetze in Deutschland werden widerspruchslos als "in Stein gemeißelt" akzeptiert und so ist das eigentlich nicht gedacht.
Gesetze sind keine Religion und Richter sind keine Priester! Ja: In Deutschland gibt es viele "schlechte Gesetze", zumindest in meinen Augen. Darüber sollte man zumindest noch streiten dürfen.
Rede- und Meinungsfreiheit und das steht über dem Strafgesetzbuch.
Das ist Blödsinn. Sobald es strafrechtlich relevant wird, ist es vorbei mit der Rede- und Meinungsfreiheit. Niemand darf einen anderen beleidigen, und sich dabei auf Rede- oder Meinungsfreiheit berufen.
Und falls du mal in einem Ghetto oder in der Gosse gelebt hast, würdest du das auch verstehen. Begriffe wie "ey du Hurens0hn" sind da "wissenschaftlich und juristisch", also sprachwissenschaftlich, einfach anders einzuordnen.
Genau. Und wenn ich dort einen verprügle und ausraube, ist das ein ortsüblicher sozialer Kontakt.
Die Tatsache, dass sich in gewissen Gebieten viele Menschen schlecht benehmen, rechtfertigt das nicht.
nun teile ich ihm mit, dass ich Polizist bin und ihn daher anzeigen werde
Was hat das damit zu tun, ob man Polizist ist oder nicht? Du kannst immer jemanden anzeigen, der dich beleidigt.
Der einzige Unterschied ist, dass die Person dir als Zivilist wahrscheinlich nicht freiwillig ihre Personalien herausgeben wird. Wenn man sich als Polizist ausweisen kann, vielleicht schon eher. Aber ansonsten ruft man halt die Polizei dazu. Dazu ist sie ja da.
Als Anwärter bist du noch kein ausgebildeter Polizist und hast dementsprechend in deiner Freizeit die gleichen Rechte und Pflichten, wie jeder andere Zivilist auch.
Gruß, B.
Polizisten können sich immer in den Dienst setzen lassen. Polizisten sind somit theoretisch immer im Dienst, auch wenn sie privat unterwegs sind.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Zehn-Irrtuemer-ueber-die-Polizei-article19158056.html
Der Polizist darf also die Personalien feststellen und polizeiliche Maßnahmen einleiten.
Da ist kein Unterschied zwischen einem Zivilisten u d einem Polizeibeamten/azubi
ich frag mich nur, warum dich a) jemand anpöbelt und du b) darauf Lebenszeit verschwendest diesem Typen auch noch Aufmerksamkeit zu schenken
MICH können nur Menschen beleidigen, die ich intellektuell mit mir auf Augenhöhe sehe .,,
Möchte ich nicht, aber die rechtliche Lage dazu wrde ich schon gerne kennen :)
warum??? Geh solchen Situationen einfach aus dem Weg und WENN dir so ein depp an den Hacken hängt, ignoriere ihn einfach.,, diese penner sind es nicht wert, belohn den nicht noch mit Aufmerksamkeit
Auch bei Beleidigung gilt das Festnahmerecht durch jedermann, solange die Identität des Täters nicht geklärt ist.
Laut Grundgesetz greift aber auch Rede- und Meinungsfreiheit und das steht über dem Strafgesetzbuch. Es müsste sich also nur ein Richter finden, der Beleidigungen gegenüber der Polizei als "Rede- und Meinungsfreiheit" definiert und in den USA ist das auch der Fall. Nur in Ländern wie China, Nord Korea oder Deutschland läuft das halt leider anders.