Von polizei erwischt bei illegalen fahren von selbst gebauten fahrad wie hoch kann die strafe werden?

10 Antworten

Ein Fahrrad war es dann ja wohl nicht mehr...

Für eine 80ccm Zweirad-Maschine ist ein A1 Führerschein mit zugehöriger Fahrerlaubnis notwendig. Da du diesen nicht hast bzw. mit 15 auch noch nicht haben kannst (erst ab 16), greift hier §21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist eine Straftat, welche auch verfolgt werden wird, da du bereits über 14 bist.

Du wirst voraussichtlich ordentlich Sozialstunden bekommen - hängt vom Richter ab. Solltest du irgendwann man die nächsten 15 Jahre eine Fahrerlaubnis beantragen, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen, dh. dass du deine Eignung erst nachweisen musst - das erfordert dann eine MPU. Und du wirst wohl eine 6 monatige Sperre erhalten, dh. dir wird 6 Monate lang keine Fahrerlaubnis ertwilt werden können. Das wäre auch länger möglich, in deinem Fall wird es sich aber eher auf die 6 Monate beshränken - vermutlich gefolgt von einer MPU, wenn du dich die nächsten Jahre für einen Führerschein entscheiden solltest.


Cat2022  01.02.2022, 22:34

Kommt auf wiederholen an und reue

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Nun ja, Du hast Dich in mehrfacher Sicht strafbar gemacht.

Unter Einbeziehung Deines Alters und wenn sonst noch nichts war, wirst Du vermutlich einige Sozialstunden ableisten müssen und wirst eine Führerscheinsperre bekommen.

Denn da kommt so einiges Zusammen.

  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Verstoß gegen die Fahrerlaubnisverordnung
  • Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung
  • Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis
  • Vermutlich Führen eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs
  • Vermutlich Verstoß gegen die Helmpflicht

und wenn man will, dann kann man vermutlich noch zwei oder drei Verstöße finden.

Wer schon vor dem 17. Lebensjahr ohne Führerschein fährt, begeht hingegen eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz ist eindeutig: Wer vorsätzlich handelt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei Fahrlässigkeit sind es bis zu sechs Monate oder Geldstrafe. Und: Dieselben Strafen drohen auch dem Halter des Fahrzeugs, wenn er die Fahrt zulässt.
Über die Schwere der Tat und die Konsequenzen entscheiden Richter. Üblicherweise kommt bei 17-Jährigen das Jugendstrafrecht zur Anwendung. So kann es eine Geldstrafe geben oder es werden Sozialstunden verhängt. Dazu kann noch eine weitere Strafe kommen: Aufgrund der erwiesenen Unzuverlässigkeit wird man für ein paar Jahre für den Führerscheinerwerb gesperrt. FNP

wattdennnu2  23.12.2021, 07:58
Wer schon vor dem 17. Lebensjahr ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht hingegen eine Straftat.

So wäre es richtig!

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SuperKuhnibert4  23.12.2021, 08:25
@LinusMemdos

Dass Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis zwei vollkommen verschiedene Tatbestände sind, die man nicht miteinander verwechseln darf.

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LinusMemdos  23.12.2021, 08:36
@SuperKuhnibert4

Mit "Fahren ohne Führerschein" ist nicht gemeint, dass man ihn zuhause vergessen hat. Aus dem Kontext des Artikels ergibt sich, dass es sich um eine fehlende Fahrerlaubnis handelt. Also, um Fahren ohne Führerschein.
Der Artikel bedient ja nicht die juristischen Fachkapazitäten, sondern die Bürger?

Ansonsten könnte schon die Artikel-Überschrift kritisiert werden:

"Welche Folgen hat fahren unter 17 Jahren"

Die Folgen sind eine Fortbewegung durch fahren.

Wir sollten fähig sein allgemeingültig geschilderte Sachverhalte in ihrem Kontext zu erkennen und zu erdulden.

0
wattdennnu2  23.12.2021, 09:37
@LinusMemdos
...dass es sich um eine fehlende Fahrerlaubnis handelt. Also, um Fahren ohne Führerschein.

Offensichtlich hast du den Unterschied immer noch nicht verstanden. Schade!

1
LinusMemdos  23.12.2021, 09:57
@wattdennnu2

Du hast den Artikel nicht gelesen. Schade.
Warum verlinkt man Artikel als Quellenangabe, wenn er nicht gelesen wird?

In Absatz 1 heißt es:
"Und natürlich muss der Jugendliche selbst auch im Besitz der Fahrerlaubnis sein, so der TÜV Nord."

In Absatz 3 heißt es:
"Wer schon vor dem 17. Lebensjahr ohne Führerschein fährt, begeht hingegen eine Straftat."

Absatz 1 und 3 beziehen sich auf denselben Sachverhalt.

Offensichtlich willst du nur Stänkern.

0
wattdennnu2  23.12.2021, 10:18
@LinusMemdos

Ich beziehe mich (natürlich) lediglich auf dein Zitat und nicht auf den gesamten Artikel.

Ende des Wortwechsels. Offensichtlich willst du nicht verstehen.

1
LinusMemdos  23.12.2021, 10:36
@wattdennnu2

Worauf du dich beziehst ist unerheblich.
Habe dir lediglich die Möglichkeit aufgezeigt, den Sachverhalt weniger falsch zu verstehen. Dem mußt du natürlich nicht folgen.

0
LinusMemdos  23.12.2021, 10:44
@LinusMemdos

... ich habe erst zu spät erkannt, dass du dem Sachverhalt gar nicht folgen kannst.
Nachdem du ein Zitat dahingehend auslegst, ich verstehe einen Unterschied nicht, ist klar, dass du Zuordnungsschwierigkeiten hast.
Von daher bitte ich um Verzeihung.

0
TW1920  23.12.2021, 11:12
@LinusMemdos

Ich kann meinen Führerschein (FS) schreddern - fahre ich dennoch, dann ist das nur ne geringfügige OWI. Ebenso wenn ich ihn nach Ablauf nicht verlängere. Würde mir die Fahrerlaubnis (FE) entzogen werden und ich den Führerschein noch besitzen und fahren, dann wäre es trotz Besitzes eines Führerscheins eine Straftat.

Aber da ist noch mehr Bullshit an der Formulierung...

Wer schon vor dem 17. Lebensjahr ohne Führerschein fährt, begeht hingegen eine Straftat

Es ist völlig egal, ob man über oder unter 17 ist - das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist immer eine Straftat, das Fahren ohne dem Führerschein (Dokument) ist immer eine Ordnungswidrigkeit (OWI).

Den A1 kann man ab 16 Jahren erwerben.

Noch eine Anmerkung:

Der Artikel bedient ja nicht die juristischen Fachkapazitäten, sondern die Bürger?

Nein, das tut er nicht, dennoch sollte es richtig formuliert werden und auf wesentliche Unterschiede hinweisen! Vor allem, wenn es gravierende Unterschiede gibt!

1
LinusMemdos  23.12.2021, 11:17
@TW1920

Meinst du nicht auch,
dass ihr eure Einwände wenigstens richtig adressieren solltet?
Ich helfe gern aus. Bitte schreibt an:

Für die Inhalte des Angebots von fnp.de ist mit Ausnahme der Beiträge der Zentralredaktion (siehe unten) Diensteanbieterin gem. § 5 TMG ausschließlich die
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Dr. Max Rempel (Anschrift, s.o.).

Legt euch wieder hin.

0
TW1920  23.12.2021, 11:26
@LinusMemdos

Könntest du doch auch machen - hast ja scheinbar Zeit ;)

Und noch ein Hinweis: der verlinkte Artikel handelt von PKWs - Fahrerlaubnis Klasse B - der Fragesteller hat jedoch einen Fall bezüglich A1 - somit ist die Adressierung bei dir gar nicht so falsch ;)

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wattdennnu2  23.12.2021, 11:26
@LinusMemdos

Wenn du dummes Zeugs als Zitat kommentierst, musst du damit rechnen, korrigiert zu werden. Du musst offensichtlich noch viel dazulernen, junger Mann.

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LinusMemdos  23.12.2021, 11:37
@TW1920
Könntest du doch auch machen

Ihr regt euch doch über nichts auf, Also wendet euch an den richtigen Aderessaten oder seid ruhig :)

Und noch ein Hinweis: der verlinkte Artikel handelt von PKWs - Fahrerlaubnis Klasse B - der Fragesteller hat jedoch einen Fall bezüglich A1

Du meinst, fahren ohne Fahrerlaubnis der Klasse B ist eine andere Straftat, als fahren ohne Fahrerlaubnis der Klasse A1?

Meinst du das wirklich ernst?

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LinusMemdos  23.12.2021, 11:39
@wattdennnu2

Der Einzige der hier dummes Zeugs kommentiert, bist du.
Aber du merkst es ja nicht; was es nicht weniger dumm werden läßt.

0
LinusMemdos  23.12.2021, 11:42
@wattdennnu2

Auch für dich und dein "dummes Zeugs" nochmal der richtige Adressat.

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Legt dich wieder hin.

0
TW1920  23.12.2021, 11:50
@LinusMemdos
Ihr regt euch doch über nichts auf, Also wendet euch an den richtigen Aderessaten oder seid ruhig :)

Du verbereitest hier Unfug - somit bist erstmal du der Ansprechpartner ;)

Du meinst, fahren ohne Fahrerlaubnis der Klasse B ist eine andere Straftat, als fahren ohne Fahrerlaubnis der Klasse A1?

Der Artikel behandelt Regelungen ab wann was erlaubt ist - vor allem zitierst du eine Zeile, die explizit in Bezug auf die Klasse B formuliert ist und es somit sinnfrei ist diese in Zusammenhang für Klasse A1 zu zitieren... Der $12 StVG ist natürlich immer der Selbe.

Wenn man Zitate sucht oder Quellen angibt, dann sollte da schon ein vollwertiger kausaler Zusammenhang bestehen ;)

1
LinusMemdos  23.12.2021, 11:54
@TW1920
Du verbereitest hier Unfug

Du bist ein schamolser Lügner.
Es geht dem FS um ein mögliche Strafe. Er fragt:

wie hoch kann die strafe werden?

Ich zitiere die Antwort auf die Frage:

Über die Schwere der Tat und die Konsequenzen entscheiden Richter. Üblicherweise kommt bei 17-Jährigen das Jugendstrafrecht zur Anwendung. So kann es eine Geldstrafe geben oder es werden Sozialstunden verhängt. Dazu kann noch eine weitere Strafe kommen: Aufgrund der erwiesenen Unzuverlässigkeit wird man für ein paar Jahre für den Führerscheinerwerb gesperrt.

Diese Tatsache nehmt ihr gar nicht zur Kenntnis.

Aus meiner Perspektive habt ihr nicht alle Latten am Zaun :)

Und ich befürchte, ein Zaun wird nicht merken, wenn ein paar Latten fehlen.

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TW1920  23.12.2021, 12:31
@LinusMemdos

Ich glaube, ich halte es wie wattdennnu2

Ende des Wortwechsels. Offensichtlich willst du nicht verstehen.

Denn du verstehst scheinbar echt nicht, was man versucht dir zu vermitteln...

Du bist ein scham -lo-ser Lügner.

Um ein Lügner zu sein müsste ich vorsätzlich falsche Tatsachen behaupten. Da dies nicht der Fall ist, könnte man dies nach §187 StGB einstufen ;)

1
LinusMemdos  23.12.2021, 12:32
@TW1920

Dann solltest du mich anzeigen. Vielleicht glaubst der Widerklage mehr. Und jetzt Ruhe im Karton :)

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TW1920  23.12.2021, 12:35
@LinusMemdos

Du kannst dich gerne selbst anzeigen. Dann hättest du wenigstens eine sinnvolle Aufgabe.

Im Karton ist vielleicht eine Katze. Die will vielleicht spielen - solltest mal dringend nachsehen ;)

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LinusMemdos  23.12.2021, 12:38
@TW1920

Wenn ich deine tiefsinnigen Antworten deiner beruflichen Qualifikation als InformationsTechnologiesystemelektroniker gegenüberstelle, bekommt der Begriff Facharbeitmangel einen vollkommen neuen Hintergrund.

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TW1920  23.12.2021, 13:06
@LinusMemdos

Was stört dich denn an der Langform der von mior abgeschlossenen Berufsausbildung? Kann man auch mit ITSE abkürzen, wenn dir das besser gefällt...

Hast du denn überhaupt eine abgeschlossene Ausbildung je erreicht?

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Da es sich hier um eine Straftat und nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, greift an dieser Stelle der Bußgeldkatalog nicht. Das Strafmaß ist vom Richter und von deiner Vergangenheit abhängig.
Dass hier gleich mehrere Straftaten zusammenkommen, ist dir sicher bereits bewusst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Sozialstunden und Schwierigkeiten beim Beantragen einer Fahrerlaubnis.