Wie sieht es mit Aufnahmen von Personen aus?
Da in der Zeitepoche des Smartphones viel gefilmt und aufgenommen wird, würde mich mal interressieren inwie fern da solche Dinge erlaubt sind, wie:
Nachbarn*innen einfach zu filmen oder fotografieren, um diese dann irgendwo in einer Gruppe zu verbreiten, jemanden in einer Mietswohnung abzuhören, aufzunehmen und zu verbreiten, wenn keine konkrete Person als Verursacher dafür genannt werden kann.
2 Antworten
Hallo,
das bloße Fotografieren oder Videografieren von Personen ist erstmal keine Straftat, jedoch hat der Abgebildete einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
Videografieren mit Tonaufnahmen hingegen sind nach §201 StGB nicht erlaubt.
Was ebenfalls nicht erlaub ist, ist das Teilen bzw. Veröffentlichen der Aufnahmen (siehe §§22,33 KunstUrhG). Wenn also die Bilder von der Nachbarin mit dem Ziel gefertigt werden, sie in einer Gruppe zu verbreiten, ist dies nicht erlaubt.
In der Mietswohnung abhören geht überhaupt nicht, siehe hier auch wieder §201 StGB.
Sehe ich auch so. Gehe aber auch davon aus, dass der Gesetzgeber das auf dem Schirm hat...
Das Aufnehmen einer Person, ist bereits eine Straftat! Hätten Sie eigentlich wissen müssen.
Ich frag nach der Quelle, weil deine Behauptung falsch ist. Das Fotografieren eines anderen ist, außer bei bestimmen Umständen, erlaubt.
Gibt dazu dutzende Seiten, die meine Aussage belegen, z.B. hier wird es schön Paragraph für Paragraph aufgedröselt:
https://www.dacuro.de/neuigkeiten/beitrag/fotografieren-ohne-erlaubnis-zu-fragen
Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB).
Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).
Daher gebe ich dir zwei Ratschläge mit:
Das Aufnehmen einer Person, ist bereits eine Straftat!
Wenn du mit irgendwelchen (falschen) Behauptungen kommst, immer eine Quelle mit angeben. Das macht dich glaubwürdiger.
2.
Hätten Sie eigentlich wissen müssen.
Wenn du sowas schreibst, erst informieren, ob du wirklich Recht hast - sonst wirds, wie in dem Fall, richtig peinlich für dich ;-)
Aus welchem Grund sollte die Gesellschaft Smartphone sonst irgendwelche Aufnahmen machen, wenn nicht aus Gründen der Verbreitung. Man schaue mal ins Internet, wie viele nicht eigene Aufnahmen dort vorhanden sind. Bezweifle, dass diese Personen stets eine Zustimmung dazu gegeben hätten.
Oder natürlich sich selbst daran zu ergötzen, solche Personen gibt es ja leider auch, so wie BVB Dortmund schon schrieb, meist bekommen die Personen das nicht einmal selber mit, das Recht auf Menschenwürde und das Eigentum sollte aber auch da bestehen.
Du bist mir die Quelle schuldig, die das Fotografieren von Personen verbietet.
Dein Kommentar war:
Das Aufnehmen einer Person, ist bereits eine Straftat! Hätten Sie eigentlich wissen müssen.
Ich bitte dich um eine Quelle, welche deine (falsche) Behauptung belegt oder direkt um den Gesetzestext, der das Aufnehmen einer Person verbietet.
Echt schade, dass Sie das nicht wissen.
ES IST NICHT VERBOTEN! Wie oft denn jetzt noch. Nenn mir eine Quelle, nach der das Fotografieren verboten ist. Meine Fresse, du stellst eine Behauptung auf und kannst diese trotz mehrfacher Nachfrage nicht belegen (weil es eben komplett falsch ist, was du sagst)!
DAS ist "echt schade".
Sieht gut aus, wird immer wieder gerne gemacht und auch verdeckt.
Die Betroffenen erfahren es meistens nie.
Ja leider, aber das Aufnehmen einer anderen Person ist schon eine Straftat!
Danke für die Antwort, eigentlich sollten diese Aufnahmemöglichkeiten schon verboten sein, denn es geht dabei dann auch nicht um Personen die einer berechtigten Berufsgruppe zuzuordnen sind.