Unversichertes DHL-Päckchen kommt nicht an - Beweispflicht über Absendung?

Guten Tag,

ich habe auf ebay vor einigen Wochen über eine privat Auktion etwas ersteigert. Leider ist bis heute nicht angekommen, sodass ich nun davon ausgehen muss, dass das Päckchen nicht mehr eintrifft. Es wurde als unversichertes Päckchen angeblich bereits vor 3 1/2 Wochen verschickt. Ich weiß, dass ich als Käufer das Risiko bei einem solchen Versand trage. Allerdings interessiert es mich, ob der Absender/Verkäufer in der Pflicht ist nachzuweisen, dass er das Päckchen tatsächlich in Auftrag gegeben hat.

Wenn er nicht in der Beweispflicht ist, könnte man ja zahllose Päckchen unversichert verkaufen und das Geld kassieren, ohne Ware zu versenden. Mir wurde geraten ein Nachforschungsauftrag an DHL zu stellen, habe aber auch gelesen, dass das bei nicht verfolgbaren Sendungen wenig Sinn macht und ich kaum Aussicht auf Erfolg habe...

Hat jemand schon einmal eine solche Erfahrung machen müssen?

Der Verkäufer zeigt sich leider weniger kooperativ. und Antwortet auf meine Nachrichten meist nur einsilbig und inhaltslos. eBay habe ich ebenfalls kontaktiert und die haben mir geraten noch ein klein wenig zu warten, da der Verkäufer leider schon einmal durch so etwas aufgefallen ist, aber die Ware dann doch noch angekommen ist.

Vorab vielen Dnak für eure Tipps, Erfahrungen und Ideen. LG

Versand, Recht, eBay, Transport, DHL, Logistik, Online-Bestellung, Online-Shopping, Onlinehandel
Ware zu spät zurückgesendet - muß ich zahlen?

Bin total verzweifelt.

Ich habe mir online eine Perücke bestellt. Diese habe ich leider nicht innerhalb der Rückgabefrist zurückgeschickt, sondern etwas später, da ich zwischenzeitlich stationär im Krankenhaus war. Der Perückenshop besteht trotzdem auf die Zahlung und hat die Sache einem Inkasso übergeben. ich habe mich zwischenzeitlich schriftlich bei ihm entschuldigt per Einschreiben, das kam aber als nicht angenommen wieder zurück.

Jetzt kommt ein Schreiben vom Inkassounternehmen, dass ich zur Zahlung verpflichtet sei, da ich die Ware einfach zurückgeschickt hätte, ohne vorher schriftlich zu widerrufen und außerdem zu spät.

Der Perücken Shop hat mir aus Kulanz eine Gutschrift eingeräumt. Leider kann ich aber mit dieser Gutschrift nichts anfangen, da ich künftig keine Perücke mehr brauchen werde.

Muss ich die 1000 €, die für mich sehr sehr viel Geld sind, jetzt an das Inkassounternehmen trotzdem bezahlen?

 Die Perückenfirma lässt da keinesfalls mit sich diskutieren.

 Ein Rechtsanwalt würde sich wohl kaum lohnen, da er wiederum zusätzliche Kosten verursacht und ich schon circa 200 € an das Inkassounternehmen zusätzlich bezahlen muss.

 Soll ich das Schreiben und die Forderung vom Inkasso erst mal widerrufen?

 Bitte helft mir, ich weiß nicht was ich tun soll, habe aufgrund meiner Krankheit auch keine Kraft mich wochenlang rum zu ärgern.

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So, Erst mal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. 

Ich weiß ja, dass ich einen Fehler gemacht habe, aber es war eine schwierige Zeit bezüglich meiner Krebderkrankung. Die Perücke und die Frist geriet dadurch in Vergessenheit.

(Ich weiß, das ist keine Entschuldigung).

 Habe jetzt den Händler ( LEE) endlich erreicht, jedoch nichts bewirkt. 

Die Dame (sehr unfreundlich) ließ keinesfalls mit sich handeln. Habe ihr eine Kulanzzahlung in Höhe von 300 € angeboten um die Sache zu bereinigen. Darauf wollte sie nicht eingehen. 

Nun meine weitere Frage: 

Da ich mit dem Gutschein nichts anfangen kann und er nicht übertragen werden kann, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Perücke zu nehmen, Auch wenn ich sie nicht mehr brauche. 

Die Perücke ist jetzt 100 € teurer auf ihrer Internetseite. Muss sie mir trotzdem die Perücke noch mal zusenden oder nicht ? 

Und was würde mich ungefähr der RA kosten??? Geht ja nach Streitwert oder?

Recht, Onlinehandel
Irrtümliche Bestellung bei Amazon. Versandkosten?

Moin moin,

am 12.11 hatte mein Vater irrtümlich Scheibenwischer bei Amazon bestellt. Da er selbst kein Konto bei Amazon hat, laufen alle Bestellungen über mein Konto. Ich hatte damals mal Teichfillter über sein Smartphone bestellt, und hatte wohl vergessen mich wieder auszuloggen. Beim herumstöbern nach neuen Scheibenwischern für sein Auto muss er wohl ausversehen welche bestellt haben, die er nicht haben wollte. Die falsche Bestellung haben wir erst gemerkt, als das Paket angekommen ist.

Was ich nun gerne wissen würde ist, ob die irrtümliche Bestellung Versandkostenfrei zurückgesendet werden kann. Denn laut Amazon sind u.a. falsche, defekte oder beschädigte Versandkostenfrei. Aber wenn ich mir die Richtlinen vom Verkäufer durchlese, muss ich selber für den Versand zahlen. Hier der Absatz über die Folgen eines Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ich bin erlich gesagt etwas verwirrt. Welches gilt den nun?

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