Unwissentlich Plagiat angeboten Online?

Ich habe unwissentlich Plagiate online angeboten, es war das erste Mal, dass ich überhaupt online was angeboten habe. Ich dachte sie wären original, weil ich sie als Geschenk bekommen habe, stelle sich jedoch als Irrtum heraus. Jemand wollte sie für 35€ kaufen. Im Einzelhandel hätten ähnliche Markenprodukte original einen Wert von 100€. Aber so wie die Fälschungen gibt es keine 1 zu 1 originalen, nur ähnliche. Nachdem ich wusste, dass es Plagiate sind, hab ich sie natürlich sofort rausgenommen, und den Käufer kontaktiert, mein Bedauern erklärt, und falls er das Geld schon überwiesen haben sollte (16 Stunden, nach dem ich ihm meine IBAN und Namen rausgegeben habe), ich diesen Betrag demnächst sofort zurücküberweisen werde. Die Ware habe ich natürlich nicht versendet, ist also nicht in Umlauf geraten. Kann dieser Nutzer aus welchem Grund auch immer rechtlich gegen mich vorgehen und könnte das Konsequenzen mit sich ziehen? Kann er mich irgendwo „verpetzen“, weil Beweise hat er ja nicht, da er die Ware nie erhalten hat, auf den Bildern war nichts erkenntlich und nicht er sondern ich habs ja im Nachhinein erkannt an den Etiketten, die nicht auf den Bildern zusehen sind. Ich hab ihm zwar auf ehrliche Weise geschrieben, dass sie nicht original sind und ich sie deswegen nicht verkaufen darf. Aber reicht das allein, um ein Beweis gegen mich zu haben, dass ich Schadensersatz oder was auch immer zahlen muss?

Das ist jetzt alles rein hypothetisch, und vom Nutzer weiß ich noch nicht, ob er das Geld überhaupt überwiesen hat, und wie seine Stimmung gerade ist. Er antwortet nicht.

Aber wie schon erklärt, ich hab niemandem Beteiligten Schaden zugefügt, Markenrechte erkenne ich natürlich an, niemals war da ein absichtlich böswilliger Gedanke von Ausnutzung oder Betrug, was ich auch u.A. anhand meiner Chatverläufe (Screenshots) belegen kann.

Muss ich mir Sorgen machen, oder mache ich mich unnötig verrückt?

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Darf ein Onlineshop einen Ausweis verlangen?

Hi,

ich denke wir wissen alle um welchen Shop es sich hier handelt 😅

Also mein Vater hat Windows 10 Professional beim chinesischen Keyseller MMOGA für knappe 15 Euro gekauft, da er einen PC baut, den er vor dem Verkauf mit Windows 10 bespielen möchte. Windows 10 soll selbstverständlich auch aktiviert sein, daher der Key.

Gezahlt hat er mit PayPal.

Das Geld wurde auch problemlos zu Lasten einer Kreditkarte eingezogen.

Nun kam aber eine Mail. Überraschenderweise war es nicht der Key sondern eine Mail mit einer dubiosen Forderung seitens MMOGA.

Er solle sich verifizieren und zwar mit einer Ausweiskopie und einem Bild von sich selbst. Das Geld war zu diesem Zeitpunkt schon WEG, jedoch wurde keine Leistung erbracht.

Wir studieren noch einmal die AGBs von MMOGA, in diesen ist keine Klausel zu finden, die dies gestattet.

Mein Vater wurde richtig wütend. Er sehe es nicht ein, dass die Plattform sein Geld festhält und er gezwungen wird, seinen Ausweis nach China zu schicken. Dass PayPal so etwas macht verstehe er, da PayPal eine Bank sei und dies dürfe. Unter aller Kanone finde er auch, dass in den AGBs nichts von einer solchen Verifizierung stehe. Hätte er eine solche Klausel gefunden, würde er nie dort bestellt haben.

Schlussendlich hat er MMOGA mit einem Anwalt gedroht, woraufhin das Geld zurück zu PayPal wanderte.

Also leute, Frage steht im Titel :)

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Händler will rückgesendete Ware erneut zustellen - legitim?

Hallo zusammen wir also meine Freundin und ich, haben ein Problem:

Meine Freundin hat Online auf der Seite Uhrdex eine Smartwatch für 200€ bestellt. Diese kam an und wurde einige Tage maximal 1 Woche Probe getragen. Als diese ihr nicht gefiel haben wir innerhalb der ersten 14 Tage die Uhr verpackt (unbeschädigt das ist wichtig!) und zurückgesendet.

Einige Tage später bekam sie eine Mail in der es hieß, dass die Rücknahme nicht genehmigt wird, da das Display der Uhr beschädigt sei. Im Anhang war ein Bild vom Display der Uhr, auf dem ordentliche Schrammen sichtbar sind. Man könnte es so beschreiben als hätte man die Uhr an einer schroffen Wand o.ä. ,,langgeschrabbt,, quasi stärkere Kratzer dann leichte wieder stärker, so als wäre sie immer wieder auf und ab geschrammt eben. Er will die Uhr wieder an uns senden und die volle Bezahlung.

Laut Internet hieß es, dass der Händler erstmal beweisen muss, dass sie den Schaden verursacht hat usw und der Händler das Geld erstatten und die Uhr zurücknehmen muss. Zumal es noch innerhalb der ersten 14 Tage zurückgesendet wurde.

Dies hatten wir ihm geschildert, dass die Uhr zu dem Zeitpunkt unbeschädigt war usw usw und wir die Uhr so nicht wieder haben möchten.

Heute kam nach einer Woche ohne weitere Mail des Händler, eine neue Mail. Er weigert sich die Uhr zu behalten, sie hat mit dem Kauf dien AGBs zugestimmt und die Uhr wird heute versandfertig gemacht und rausgeschickt.

Nun endlich zur Frage:

Ist dies legitim? Müssen wir die Uhr wieder zurücknehmen und den vollen Preis bezahlen obwohl wir die Uhr definitiv unbeschädigt an den Händler retourniert haben? Wir können es halt nicht beweisen. Ich habe die Uhr selbst verpackt und weiß, dass das Display keinen Schaden hatte, aber natürlich habe ich kein Foto oder Video gemacht, an so was denkt man ja nicht.

Hoffe jemand kann uns weiterhelfen, vielen Dank!

Online-Shop, Recht

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