Unwissentlich Plagiat angeboten Online?
Ich habe unwissentlich Plagiate online angeboten, es war das erste Mal, dass ich überhaupt online was angeboten habe. Ich dachte sie wären original, weil ich sie als Geschenk bekommen habe, stelle sich jedoch als Irrtum heraus. Jemand wollte sie für 35€ kaufen. Im Einzelhandel hätten ähnliche Markenprodukte original einen Wert von 100€. Aber so wie die Fälschungen gibt es keine 1 zu 1 originalen, nur ähnliche. Nachdem ich wusste, dass es Plagiate sind, hab ich sie natürlich sofort rausgenommen, und den Käufer kontaktiert, mein Bedauern erklärt, und falls er das Geld schon überwiesen haben sollte (16 Stunden, nach dem ich ihm meine IBAN und Namen rausgegeben habe), ich diesen Betrag demnächst sofort zurücküberweisen werde. Die Ware habe ich natürlich nicht versendet, ist also nicht in Umlauf geraten. Kann dieser Nutzer aus welchem Grund auch immer rechtlich gegen mich vorgehen und könnte das Konsequenzen mit sich ziehen? Kann er mich irgendwo „verpetzen“, weil Beweise hat er ja nicht, da er die Ware nie erhalten hat, auf den Bildern war nichts erkenntlich und nicht er sondern ich habs ja im Nachhinein erkannt an den Etiketten, die nicht auf den Bildern zusehen sind. Ich hab ihm zwar auf ehrliche Weise geschrieben, dass sie nicht original sind und ich sie deswegen nicht verkaufen darf. Aber reicht das allein, um ein Beweis gegen mich zu haben, dass ich Schadensersatz oder was auch immer zahlen muss?
Das ist jetzt alles rein hypothetisch, und vom Nutzer weiß ich noch nicht, ob er das Geld überhaupt überwiesen hat, und wie seine Stimmung gerade ist. Er antwortet nicht.
Aber wie schon erklärt, ich hab niemandem Beteiligten Schaden zugefügt, Markenrechte erkenne ich natürlich an, niemals war da ein absichtlich böswilliger Gedanke von Ausnutzung oder Betrug, was ich auch u.A. anhand meiner Chatverläufe (Screenshots) belegen kann.
Muss ich mir Sorgen machen, oder mache ich mich unnötig verrückt?
4 Antworten
Mach dir keine Sorgen. Du hast in gutem Glauben gehandelt, bist aber einem Irrtum erlegen. Nach Erkennen des Irrtums hast du alles getan, den Fehler zu beseitigen. Da kommt auch von Herstellern keine Abmahnung und wenn doch, falls automatisiert, dann hast du beste Argumente. Also Schlaf weiter ruhig!
Da passiert nix weiter, nee.
Im Prinzip hast du ja ein Plagiat angeboten und damit Betrogen.
Da der Kauf aber storniert wurde und du sofort gehandelt hast, als du den Irrtum bemerkt hättest, vermute ich mal wird dir kaum etwas passieren.
Du musst dir nur Sorgen machen, ob dich nicht bereits ein Algorithmus an den Markennutzer gemeldet hat. Dann ist die Abmahnung bereits unterwegs. Da nützt es auch nichts, wenn du das Angebot mittlerweile entfernt hast
Das macht ja nicht die Plattform. Die Markeninhaber haben dafür eigene Suchprogramme.
Hätten sie denn eindeutige Beweise, weil in den Fotos waren die Produkte nur von außen abgebildet, optisch überhaupt nicht auffällig, ist mir und dem Nutzer der das kaufen wollte ja auch nicht aufgefallen. Etiketten etc. waren nicht abgebildet.
Markenschuh-Hersteller kennen natürlich ihre eigenen Produkte (und auch die gängigen Plagiate) Falls eine Abmahnung kommt, musst du das eben erklären, dass es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt, die du auch schon bereinigt hast.
Die Plattform gibt vielleicht nur Verwarnungen oder Sperrt
Die großen Markenfirmen verstehen da keinen Spaß
Es geht um Millionen und Ruf wenn minderwertige Marke als Ihre auf dem Markt ist.
Und solche Firmen lassen per Software ständig das Netz durchsuchen.
Wenn diese (wie Dein Kunde) das Produkt gefunden hatte, wirds halt evtl Teuer.
Genauso wenn der Kunde, der ja leer ausgeht, aus Frust dem Markenhersteller was zukommen ließ.
Je besser du allerdings dokumentieren kannst dass es Irrtum war und du schnell gehandelt hast, umso weniger wird passieren
Endgültig kann das aber nur der Richter entscheiden
Es war nicht eBay, sondern eine kleinere online Plattformen, da stand über Plagiate, dass sie das erste Mal nur ne Warnung rausgeben und das zweite Mal dann dein Account schließen. Da stand, dass man es auch deswegen unterlassen soll, weil es sonst eventuell zu einem Rechtsstreit mit anderen Nutzern kommen könnte, aber nichts von einem Algorithmus.