Wann und in welchem Fall greift die Garantie?

Guten Tag!

Ich hatte mir im letzten Jahr eine Armbanduhr im Wert von Euro 150,00 in einem Online-Shop gekauft.

Knapp vor Ende der 12-monatigen Garantie passierte das Unglück; beim anlegen der Uhr an meinem Arm brach die Schalle ab und die schleuderte auf den Boden, dabei brachen im Zifferblatt zwei kleine Zeiger ab, welche den Monat und Tag angaben.

Nach Einsendung der kaputten Armbanduhr an den Verkäufer erhielt ich drei Wochen später eine Antwort mit den Worten, dass die Uhr so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist (Uhrwerk ist komplett defekt, Zifferblatt Totalschaden) - keine Garantie!

Der Onlineversandhandel kommt mir entgegen, indem er schriftlich mitteilt:

"Ich habe einen Vorschlag für Sie, beim Kauf eines neuen Gerätes gewähre ich Ihnen einen Sonderrabatt in Höhe von 10 %. Schauen Sie sich doch in Ruhe den aktuellen Katalog an; dort finden Sie bestimmt sehr guten Ersatz für defektes Gerät".

Es kann doch nicht angehen, dass innerhalb eines knappen Jahres die Schnalle einer Armbanduhr einfach so wegbricht; dabei muss es sich entweder um einen Materialfehler handeln oder es ist von Grund auf Billigware welches viel zu teuer verkauft wurde oder einfach nur Pech gehabt?!

Ist der Online-Shop nun haftbar und muss mir die Garantie einräumen oder darf/kann er sich davon drücken?

Im Voraus bedanke ich mich für Eure Hilfe.

Ramphis

Online-Shop, Armbanduhr, Garantie, Gewährleistung

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