Mainboard defekt, Nacherfüllung?
Mein Mainboard ist defekt und ging zurück an den Händler Galaxus. Dieser sagte mir am Telefon, dass Sie erst versuchen das Mainboard zu reparieren. Habe ich das Recht (Nacherfüllung), den Händler aufzufordern, mir ein neues Produkt zuzuschicken? Muss ich eine Reperaturfrist vom Händler, von ganzen 4 Wochen!!! hinnehmen, oder kann ich Einspruch erheben?
2 Antworten
Wenn das Mainboard einen Mangel hat und diesen bei Übergabe bereits mangelhaft war, dann kannst du vom Verkäufer auch die Lieferung eines neuen Mainboards verlangen:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Dem könnte der Verkäufer allenfalls entgegenhalten, dass die Reparatur deutlich billiger ist (§ 439 Abs. 4 BGB).
Du kannst ja mal unter Berufung auf § 439 Abs. 1 BGB vom Verkäufer verlangen, dass er dir ein neues Mainboard liefert. Nenne dein Verlangen aber bitte nicht „Einspruch“, damit machst du dich nur lächerlich.
Sicher hat der Händler erstmal das Recht auf Reparatur.
Wenn keine Termine frei sind, sind keine Termine frei.
Sicher hat der Händler erstmal das Recht auf Reparatur.
Nein, der Kunde kann sich grundsätzlich aussuchen ob er eine Reparatur oder eine neue Sache will.