Jobcenter verbietet Probearbeit! Rechtens?

Erst mal die Fakten zu mir:

  • seit 09/2006 arbeitslos und im ALG2-Bezug (vorher selbstständig, berufsunfähig in dem ausgeübten Bereich, Amt hat bisher jede Art von Umschulung abgelehnt)
  • mittlerweile 48 Jahre alt, alleinerziehend, 2 Kinder
  • seit 1 Jahr 40% GdB(Gehbehinderung)
  • zurzeit im befristeten Minijob, der endet diesen Monat!

Rund um den Job:

Gefunden habe ich über die Zeitung ein Stellenangebot als Aushilfe in einem Autohof ab nächsten Monat, anfangs im 400€-Verhältnis. Ich soll an die Kasse, dort könnte ich sitzen (Behinderung). Dieser große Autohof ist brandneu, hat vor 4 Wochen erst eröffnet, überall wird noch gewerkelt. Mitarbeiterstamm ist erst im Aufbau. Geplant lt. AG sind pro Schicht 4-5Leute (sobald der Betrieb voll läuft), derzeit hat er pro Schicht 1 Vollzeitler, stockt jetzt erst mal mit Minijobbern auf. Aus diesen will er dann, wenn es nötig wird, weitere Voll- und Teilzeitlern "rekrutieren" und neue Minijobber holen.

Ich bekomme da die Chance, als in dieser Branche unerfahrene Quereinsteigerin zuerst auf 400€-Basis arbeiten zu können. Wenn ich mich nicht grad saublöd anstelle, könnte es dann mit etwas Glück zumindest mit Teilzeit klappen. AG ist mir (zufällig) aus dem persönlichen Umfeld her bekannt... das ist auch der Grund, warum er mir eine Chance gibt.

Da er alle anderen Bewerber, die er in Betracht zieht, um eine einmalige Probearbeit bittet (4 Stunden), wurde das gestern im Vorstellungsgespräch auch mit mir vereinbart.

Das Jobcenter:

Habe heute brav die beabsichtigte Probearbeit und den in Aussicht stehenden Job gemeldet. Jetzt der Hammer: Wird nicht genehmigt, weil nicht sozialversicherungspflichtig. Das Ganze im persönlichen Gespräch, habe nichts schriftliches. Angeblich wäre das laut Gestz so.

Hab mich hingesetzt und gefunden:

  • § 2 SGB 2: Bin zu allem verpflichtet, wasdie Hilfsbedürftigkeit verringert.
  • § 10 SGB 2: Habe jeden zumutbaren Job anzunehmen.
  • § 16 Abs. 3 SGB 2: Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB 3 (als Kann-Leistung)

Aber die angebliche Rechtsgrundlage, dass Probearbeit bei 400€-Job NICHT genehmigt werden darf, habe ich nicht gefunden. Dem Geschwafel des SB entspricht nur der § 16b des SGB2. Nur: ich WILL ja gar kein Einstiegsgeld! Ich will nur nicht bei einer möglichen Kontrolle wegen Schwarzarbeit hingehängt werden! (Bei uns sind die Kontrolettis sehr eifrig)

Der Mitarbeiter des Jobcenters sagte: Dieser Arbeitgeber sei ja in der Datenbank gar nicht vorhanden (Kunststück, Firma ist brandneu). Auch hat er die in der Zeitungsanzeige angegebene Telefonnummer angerufen und ist meinem möglicherweise zukünftigem Chef telefonisch auf den Pelz gerückt.

Der ist jetzt vermutlich reichlich angekäst...

Meine Frage:

Hat das Jobcenter überhaupt das Recht, mir die Probearbeit zu untersagen? Wir reden hier von 4 Stunden! Existiert die mündlich behauptete, aber nicht spezifizierte "Rechtsgrundlage" überhaupt? Im SGB2 konnte ich jedenfalls nichts finde

Minijob, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten
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