Muss man einen 400 € Job beim eigentlichen Arbeitgeber melden?

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Du bist verpflichtet, deinem Hauptarbeitgeber mitzuteilen, dass du nebenher einen Job hast!

Erstens deshalb, damit du nicht einen Job bei einem Konkurrenten bzw. Mitbewerber annimmst.

Zweitens bist du verpflichtet, an deinem Hauptarbeitsplatz während der Arbeitszeit 100% Leistung zu erbringen. Wenn durch deinen 2. Job das eingeschränkt wird, verstößt du gegen den Arbeitsvertrag. Mein Chef sagte mir zu meinem Samstagsjob: Was ich in meiner Freizeit mache, sei ihm egal! Wenn ich aber z.B. nachts als Kellner arbeiten würde und erst um drei Uhr ins Bett käme, dann hätte er was dagegen, denn dann könnte ich nicht meine volle Leistung erbringen!

Außerdem: Wenn du in deinem zweiten Job einen Unfall oder so haben solltest und krank geschrieben wirst, dann musst du ja deinen 1. Arbeitgeber darüber informieren bzw. auch dort die Krankmeldung abgeben.

Dann könnte es sein, dass es rauskommt. Das könnte eine Grundlage für eine Abmahnung sein! Fristlose Kündigung glaub ich aber nicht!

Das steht in deinem Arbeitsvertrag ob du einen Nebenjob melden musst oder nicht, bzw. ob du überhaupt einen machen darfst.

Auf jeden Fall bist du deinem ersten Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, deine Arbeitskraft zu 100% für ihn einzusetzen. Also, auch wenn du einen Nebenjob machst, darf die erste Arbeit nicht drunter leiden weil du überanstrengt, müde oder unkonzentriert bist.

Je nachdem, haben die Chefs aber nicht zwingend etwas dagegen wenn du einen Nebenjob annimmst. Aber wenn er es untersagt weil es im Vertrag so möglich ist und dich erwischt, dann könnte es ein Kündigungsgrund sein.

Also in meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass ein Nebenjob auf jeden Fall dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss und es bei ihm liegt, die Nebentätigkeit zu gestatten oder zu verbieten. Sofern aus seiner Sicht ein Zweifel besteht, ob man ihm gegenüber auch wirklich Priorität einräumt, dann wird er es kaum erlauben. Es ist natürlich wichtiger, den Hauptjob gut zu machen, anstatt den Nebenjob. Ich würde es zumindest nicht heimlich machen.

Ja, Du mußt ihn informieren. Aber solange es Deine eigentliche Arbeit nicht beeinträchtigt, darf er es Dir nicht untersagen.

Die Grundformel lautet: die Annahme einer bezahlten oder die eigene Arbeitskraft beeinträchtigender Nebentätigkeit muß vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Diese Genehmigung darf aber nur aus schwerwiegenden Gründen versagt werden (wenn z.B. ein Job bei der Konkurrenz oder eine Nachtarbeit angenommen wird).

Das Nähere regelt Dein Dienstvertrag