Hallo

ich werde mein Job als Aushilfe in einem Supermarkt (400 Euro Job) Ende Januar fristgemäß kündigen. Meine Frage wäre jetzt ob und wie viel ich Urlaubsanspruch habe. Ich habe Oktober angefangen und beende mein Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit Januar. Also nur 4 monate. Ich habe laut Vertrag 57 Stunden pro Monat zu arbeiten, wobei die Schichten jede Woche neu erstellt wurden, so dass ich keine festen Arbeitstage in der Woche hatte. Ich habe überall gelesen, dass für minijobler 24 Werktage als Urlaub anfallen. Bedeutet das, ich hätte 8 Tage Urlaub? Überhaupt, habe ich einen Anspruch auf Urlaub wenn ich weniger als 6 Monate arbeite? Nach §4 der Bundesurlaubsgesetz habe ich keinen Anspruch. Aber nach §5(b) habe ich doch einen Teilanspruch?
Danach werde ich mein Kündigungsdatum setzen, d.h wenn ich kein Urlaubsanspruch habe, muss ich eine Woche vorher kündigen.

Laut meiner Chefin hätte ich kein Anspruch auf Urlaub und wenn ich Urlaub nehme, wäre dies sowieso unbezahlt. Fand ich komisch, da ja 2 Wochen vorher nach meiner Urlaubsplanung gefragt wurde, bevor ich wusste, dass ich eine Praktikumstelle, die meinem Beruf entspricht, gefunden hatte.

Vielen Dank im Voraus

Monique