Mieterhöhung bei Zuwachs der Personenzahl?

Hallo zusammen. Diese Frage richtet sich an Vermieter.

Ich habe ein EFH mit 140qm Wohnfläche, Garten, Nebengebäude etc. vor 1,5 jahren an eine 6-Köpfige Familie nebst 2 Katzen vermietet. Diese waren in Not (Irreparabler Wasserschaden in der vorherigen Wohnung), und brauchten schnell eine Bleibe.

Seinerzeit wollte ich das Haus eigentlich zum Ortsüblichen Mietpreis vermieten (wären regulär 900 € Kaltmiete gewesen). Da die Familie aber auf Hartz IV Leistungen angewiesen war (Mutter ohne Job wegen der Kinder, Lebensgefährte in Ausbildung), und wir auch befreundet waren, einigten wir uns vorläufig auf die ortsüblichen Mietobergrenzen. Seinerzeit 540 €. Im Gegenzug kümmerte sich die Familie Teilweise um Renovierung, Instandhaltung der Grünanlagen, etc..

Dies wurde allerdings nie Schriftlich festgelegt, der Mietvertrag lautet nur auf die 540 € Kaltmiete zzgl. NK. Und klappt auch bis heute hervorragend.

Mittlerweile hat sich aber einiges Geändert :) Die Mutter war erneut Schwanger...das Kind ist jetzt 5 Monate alt, und Der Lebensgefährte hatte auch 2 Kinder aus erster Ehe, die nun Ihm zugesprochen wurden. Dies sind Letzte Woche im Haus "Eingezogen". Also mal eben 3 Personen mehr, nun sind es 9.

Gleichfalls haben sich die Mietobergrenzen erhöht, so dass ich bei einer Neuberechnung auf 795 € komme.

Nun die Frage: Bekommt man das so ohne weiteres genehmigt? Meine Mieterin würde mir auch gerne den gefallen tun, das so Einzureichen, das sich nach eigener Aussage "bissl blöd" vorkommt, weil ich sie für diesen Vergleichsweise lächerlichen Mietpreis dort wohnen lasse.

Freue mich auf Feedback. Gruss

Miete, Mieter, Recht, Mieterhöhung, Hartz IV, Jobcenter, Mietobergrenze
Terrasse zu 100% in Wohnfläche berechnet?

Hallo,

also hab hier ja schon einiges gelesen auch ein paar Gesetzestexte, aber möchte gerne nochmal meinen Fall aufführen. Evtl. kann mir ja jemand Helfen.

Erst mal paar Angaben zum Haus. Das Haus wird momentan noch gebaut und hat wenn es fertig gestellt wird 4 Wohnungen. Jeweils 3 wurden als Eigentumswohnung gekauft und selbst genutzt und unsere zur Weitervermietung. Unsere Mietswohnung hätte laut dem Plan den ich bekommen habe 70,36m2 ohne Mitberechnung der Terasse.

Also wie im Titel schon geschrieben wurde bei uns die Terasse mit 7.48m2 zu 100% zur Wohnfläche dazu gerechnet.

Dann komme ich auch auf die angegeben ca. 78m2 Wohnfläche.

So wie ich das verstanden habe geht das seit 2004 nicht mehr da gilt de Regelung 25-50%.

Ich Werde nochmal ein Bild des Plans mit der Terasse hochladen. Darauf zu sehen ist noch ein kleiner Kompass den ich dazu gemalt habe um zu sehen in welcher Lage die Terasse sich befindet. Es handelt sich um eine Eckterasse. Der eine Teil schaut Richtung N/O fast angrenzend an dem Nachbarzaun und der andere Teil auf ein Teilstück Garten der von uns Mitbenutzt werden darf Richtung O/S und Feldlage. Die Terasse wird gefließt und oben drüber befindet sich ein Balkon von der Wohnung im 1. Geschoss. (Zur Frsgestellung 25-50%)

So jetzt die Frage ist das rechtens? Ist überhaupt 100% noch erlaubt in irgend welchen Sonderfällen. Sollten wir einfach mal lieb fragen ob Sie da nochmal drüber schauen könnten und es neu berechnen sollen. Ist ja immer die Frage wie man in den Wald hineinruft. Und was wäre hier die Passende Berechnung also wie viel Prozent?

Dazu möchte ich noch sagen, das wir den Garten ja mitbenutzen dürfen, habe im Mietvertrag eine Spalte gelesen unser Grundmiete (Nettomiete) das unter Gartennutzung auch noch ein Betrag eingetragen werden konnte. Sind Sie uns da evtl. Entgegengekommen das sie für die Nutzung keine zusätzliche Monatliche Nettomiete verlangt haben.

Nicht das wir jetzt mit senken der Grundmiete bezüglich der Terasse kommen und am Ende verlangen Sie einfach noch was für die Gartenmitbenuzung.

So ich denke erst mal genug zu meinem Fall hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.

Vielen dank schonmal im Vorraus.

Lg

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Miete, Mieter, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Mieterhöhung mit einer Woche Überlegungsfrist?

Ich brauche dringend einen guten Rat.

Mein Vermieter hat mir vor genau einer Woche eine Brief in den Briefkasten geworfen in dem er mir mitteilte das er von seinem Recht, eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete Gebrauch machen will.

Ich habe laut seinem schreiben bis heute zeit die Zustimmungserklärung zu unterschreiben und dürfte dann ab nächsten Monat zahlen.

Fakt ist: er darf die Miete erhöhen da ich seit ich hier wohne noch keine Mieterhöhung erhalten habe und ich wohne hier auch schon 2 Jahre. Dazu kommt das er die Miete auch nur um 10% erhöht. Also mit der Erhöhung selber ist er definitiv im recht.

Jetzt kommen wir zu meinem Problem, eigentlich ist die Miete für mich jetzt schon oberste Schmerzgrenze so das ich mir über das mir zustehende Sonderkündigungsrecht Gedanken mache. Allerdings geht sowas bekanntlich nicht von heute auf morgen. Also brauche ich mehr zeit nur was mache ich Heute?

Ich habe im Internet überall gelesen das man normalerweise nach erhalten eines solchen schreiben eine Überlegungsfrist von 2 Monaten habe und erst ab dem 3 Monat zahlen muss.

In dem schreiben steht aber das wenn ich bis heute nicht unterschreibe er das als Ablehnung werten muss und mich verklagen will.

Was genau kann ich heute machen? Muss ich eine Kündigung schreiben ohne eine neue Wohnung zu haben oder Widerspruch einlegen? Muss ich heute überhaupt schon reagieren?

Wohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Kündigungsfristen, Widerspruchsfrist
Hallo ihr lieben,habe einen wasserschaden in der Wohnung muss ich die ersatz Wohnung annehmen?

Es wurde eine rohreinigung gemacht, ein wasserschaden ist aufgetreten die wände sind nass 4 bautrockner sind in der Wohnung, nun muss auch der Boden und die Küche raus um die Wand dahinter auch zu trocknen. In der Toilette wurde bereits der Boden rausgerissen. Habe 2 kleine Kinder. Die Wohnung ist unzumutbar. Lüften darf man nicht während die bautrockner laufen. Gefühlte 30 Grad in der Wohnung. Toilette sieht aus wie auf einer Baustelle. Nach langem hin und her mit dem Vermieter geinnigt auszuziehen in die oben freistehende Wohnung nun soll ich 40euro monatlich mehr zahlen und eine Kaution von 80euro. Ist dies rechtens? Plan B vom Vormieter er hätte noch eine Wohnung frei in der Umgebung jedoch ohne Balkon, muss ich diese Wohnung annehmen? Welche Rechte habe ich? Kann ich darauf bestehen das der Mietpreis von der oben stehenden Wohnung gemindert wird , so dass mir keine Nachteile entstehen ? Plan c vom vermieter, In der Wohnung oben fehlen eh 2 Böden er würde mir ein Gutschein von 300euro geben ich müsste diesen Boden legen er würde mir eine umzugsfirma besorgen, Umzug hoch provisorisch inkl. Küche etc. Nach dem die Wohnung wieder fertig ist, das selbe spielchen nochmal Umzug wieder runter. Nun das wäre für mich wieder mega stressig. 2 ümzuge . Was kann ich tun? Welche Rechte habe ich muss ich mich mit den 3 Varianten zu Frieden geben?

Danke im voraus.

Mietrecht, Mieterhöhung, Mietminderung, Wasserschaden
Darf ich ein Mietshaus oder eine Wohnung neu vermessen und dies im Mietvertags ändern und im gleichen zu die Miete erhöhen/senken?

Hallo Community !

Meine Frau vermietet ein Eigentumshaus , die Familie die darin wohnt, verwohnt das haus total( als beispiel : Laminat auf die Holzdielentreppe geschaubt , Wände herausgenommen , ohne abstimmung oder genhemigung , Türen und Zargen sind total vermackt und zerkratzt ...usw.) und ständig sind Kloschüsseln gesprungen , die Heizung defekt oder es gibt irgendwas anderes , weswegen Sie meinen müssen die Miete einzuhalten.

In dem Mietvertrag steht , dass das Haus eine größe von 103m² hätte - es hat aber garantiert mehr. Schätzungsweise mind. 140m² in wie fern , kann man terassen und Kellerräume dazu zählen ?

Kann man den Mietvertrag ändern lassen und die Miete anheben ?

Kann man für die Vergangene Zeit , rückwirkend Geld einfordern ?

Oder bindet meine Frau sich das selbst ans Bein - quasi "selber schuld" ?!

Wir stehen ständig mit der besagten Familie in Gerichtsverfahren, haben auf Eigenbedarf geklagt , doch das ganze zieht sich schon zwei Jahre.

Wenn die Familie irgendwann mal daraus ist , kann man gut und gerne erstmal 30.000 € in die Hand nehmen und Fenster , Türen , Böden und Bäder erneuern , da sie starke raucher sind und das ganze Haus am, stinken ist.

für aussagekräftige Antworten wäre ich sehr Dankbar !

Mit freundlichen Grüßen

Robin

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Wohnungseigentumsgesetz
Mieterhöhung gerechtfertigt PLZ auch nicht korrekt angegeben?

Ich habe heute Post vom Vermieter bekommen. Mir steht im Februar 2017 (also nächstes Jahr) eine Mieterhöhung zu. Aber ich bin damit keineswegs einverstanden. Er bezieht auf den derzeitigen Mietspiegel unserer Stadt. Ich habe Mängel schon gerügt, aber nix passiert.

Zudem war der Brief falsch adressiert. Als Vermieter sollte man eigentlich wissen, wie die eigene Adresse seines angemieteten Mietshauses ist. Zudem schreibt er auch u. a. die Vergleichshöhe der anderen Wohnungen hier bei uns im Mehrfamilienhaus nach § 2 MHK (was ist das bitte MHK) finde darüber nix.

Außerdem sind außer meiner Nachbarin und mir bereits alles´gewerbliche Wohnungen draus geworden. Die ganze Sache ist noch sehr undurchsichtig und suspekt. Er hat es an einem Nachbarn weiter vermietet der daraus alles Messewohnungen macht und auch noch die Miete an ihn als "Eigentümer" bezahlt.

Der Brief war jetzt über 1 Monat unterwegs. Statt der vollständigen PLZ hat er nur 3 für meinen Ort geschrieben. Das eigentlich eine PLZ heutzutage aus 5 Ziffern besteht, das scheint ihm wohl auch noch nicht in den Sinn gekommen zu sein. Im Schreiben ist die PLZ auch total verkehrt geschrieben, tut es in jedem und das wo ich schon 16 Jahre hier wohne.

Ist die Frist für ihn damit eigentlich verstrichen? Immerhin war der Brief nicht ordnungsgemäß zugestellt und dadurch das hier mehr Gewerbe entsteht, kann er sich ja auch nicht auf Vergleichswohnungen beziehen??? Wäre nur nett auch zu wissen was §2 MHK bedeutet. Ich kenne die Abkürzungen für MR, StGB, ZPO, BGB usw. aber nicht für MHK.

Mieterhöhung, falsche Adresse
Ist eine Mieterhöhung bei Erneuerung der Wandfliesen im Bad gerechtfertigt und falls ja, müsste diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angekündigt werden?

Meine Vermieter haben beschlossen in meinem Badezimmer neue Fliesen an die Wand zu bringen. Badewanne, Toilette, Waschbecken, Bodenfliesen und Heizung sollen jedoch gleich bleiben. Ich habe mich natürlich darüber gefreut, da die alten Blumenfliesen wirklich nicht sehr schön waren. Nach dem folgenden Wochenende ging es am Montag dann auch schon los mit den handwerklichen Arbeiten. Meine Vermieter meinten, dass sie bis Freitag, spätestens bis Samstag abgeschlossen sein sollten. Das war allerdings nicht der Fall. Stattdessen gingen die Arbeiten in die zweite Woche und jetzt, wo diese sich dem Ende neigt, soll es auch noch die ganze nächste Woche dauern. Als Erklärung haben sie angegeben, dass die Wände krumm und schief seien und das erstmal behoben werden musste. Trotzdem bedeutet das für mich und meine zwei Untermieterinnen, also drei Personen, dass wir immer irgendwo anders duschen müssen, weil wir momentan nur eine Toilette und eine Spüle in der Küche haben. Zunächst hieß es, dass wir von der einen Woche die es dauern sollte, wahrscheinlich ein oder zwei Tage nicht würden duschen können. Jetzt sollen es zweieinhalb bis drei Wochen werden. Zudem haben wir in der Zeit kein warmes Wasser.

Gerne würde ich für diesen Zeitraum eine Mietminderung und damit einen Teil der Meite zurück verlangen. Allerdings befürchte ich, dass meine Vermieter dann im Gegenzug die Miete erhöhen könnten und die ist so für die abgenutzte Wohnung schon ziemlich hoch.

Deshalb frage ich mich, ob eine Mieterhöhung in diesem Fall (eher eine Schönheitsarbeit?) gerechtfertigt wäre. Außerdem frage ich mich ob diese vor den handwerklichen Arbeiten hätte angekündigt werden müssen oder ob dies auch noch nachträglich erfolgen kann (und falls ja, bis wann). Weiß jemand was oder wo ich das in Erfahrung bringen kann?

Mieterhöhung
Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Nebenkosten, Widerspruch, Kaltmiete, Warmmiete
Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten
Untermieterzuschlag ... auch rückwirkend?

Hallo,

wir wohnen seit gut zwei Jahren zur Untermiete. Unsere direkte Vermieterin hatte die Wohnung für ihren Sohn angemietet, der kann sich aber nicht so recht überwinden auszuziehen und so lange dürfen wir in der Wohnung wohnen. Mit der Hausverwaltung war das von Anfang so abgestimmt. Die Probleme begannen im November 2012 als unsere Heizung für einen Monat ausfiel (und damals war es schon richtig kalt), wir fragten nach einer Mietminderung für den Zeitraum ohne Heizung. Zur Antwort bekamen wir eine Mieterhöhung von 50 € als Untermieterzuschlag. Ich hatte damals gelesen, dass ein Untermieterzuschlag nur rechtens ist, wenn durch die Untervermietung ein finanzieller Mehraufwand für den Vermieter entsteht. Das schrieben wir so an die Hausverwaltung. Wir haben nie wieder etwas gehört. Nun haben wir im Schlafzimmer eine feuchte Wand, auch schon seit Anfang Juni. Es war bereits zweimal der Handwerker da, er kann aber nichts machen. Als wir bei der Hausverwaltung nachfragten, was nun passieren soll, bekamen wir als Antwort mal wieder eine Mieterhöhung in Form eines Untermieterzuschlags, wieder ohne eine Begründung, diesmal aber rückwirkend ab März 2013. Ist das so rechtens? Darf der Untermieterzuschlag rückwirkend verlangt werden? Gibt es einen Gesetzestext in dem ich mal über das Untermieterverhältnis bzw. den -zuschlag nachlesen kann? Ich bin ja der Meinung die Hausverwaltung sollte erst einmal die Wohnung wieder fit machen, bevor sie Forderungen an uns stellt. Es wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte, vielen Dank vorab!!!

Mietwohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Untermieter
Vermieter im Altersheim - Mietpreis erhöhung rechtmäßig?

Hallo Community

Meine Oma wohnt seid anfang der 70er in einem Zweifamilienhaus welches damals der Vermieter und mein Opa zusammen gebaut haben. Da mein Großvater damals beim Bau geholfen hat, und meine Großeltern auch immer den gemeinsam genutzten Garten in Ordnung gehalten haben, hat der Vermieter damals die Miete mit 100 Mark kalt angesetzt, Freundschaftspreis praktisch, es wurde auch kein Mietvertrag erstellt damals. Zur Euro wende 2002 wurde einvernehmlich auf 100€ kalt erhöht und seitdem hat sich nix geändert an den Rahmenbedingungen.

Im jahre 2013 leben in den 2 Wohnungen allerdings nurnoch meine Oma, und die Frau vom Vermieter. Mein Großvater ist leider 2010 verstorben, der Vermieter 2012.

Die Frau vom Vermieter ist nun allerdings bereits 90 und Pflegebedürftig, wurde ein Jahr nun von einer Osteuropäischen Pflegekraft zuhause gepfegt, aber aufgrund ihrer Demenz und der damit einhergehenden Agression nun in ein Altersheim eingewiesen. Die Bevollmächtigte der Vermieterin, die das veranlasst hat, hat aber mit dem Einweisen ins Altenheim alles an einen Notar abgegeben, und dieser hat ihr gegenüber nun bereits angekündigt, das die Miete meiner Oma wohl viel zu niedrig wäre, und sie jetzt um das Altenheim zu Finanzieren angehoben würde.

Allerdings ist das Haus auch in keinem guten Zustand... im Keller schimmelt es teilweise, die Kacheln kommen von der Wand, die Wasserrohre sind fast dicht von Kalk, sodass man kaum Druck auf dem Hahn hat, und das Dach ist an einigen Stellen wohl undicht.

Die erste Frage für mich wäre: Kann man einer fast achzigjährigen die seid knapp 40 jahren in dieser Wohnung lebt, so einfach die Miete drastisch erhöhen?

Die zweite Frage wäre, wenn dem so geschieht, könnte man dann nicht zumindest gegen den Notar vorgehen, weil das Haus schwer renovierungsbedürftig ist? Bei dem bisschen an Miete haben wir bis jetzt ja nur nie was gesagt.

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