Hallo, ich wohne seit 12 Jahren in einer Mietwohnung mit Wohnberechtigungsschein, die auch vor 12 Jahren vollsaniert wurde mit öffentlichen Mitteln. Nach 8 Jahren wurde die Nettomiete von 5,10 Euro m2 zu 5,40 Euro m2 angehoben mit der Begründung, die Grundsteuer sei gestiegen. Nun will die Wohngesellschaft wieder die Miete erhöhen, mit der Begründung, der Mietspiegel soll angepasst werden nach Paragraf 558. Dazu wurde ein Blatt mit 4 Vergleichswohnungen beigefügt, mit der Nettomiete 6,5 Euro m2. Ob es sich bei diesen Wohnungen um Wohnungen handelt, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und mit Wohnberechtigungsschein vermietet wurde, ist nicht zusehen. Mir ist das zu teuer, da ich 105 m2 bewohne mit meinen 3 Kindern und seit einigen Jahren schon Krank bin und nicht mehr arbeiten kann. Nun habe ich Angst gekündigt zu werden wenn ich die Mieterhöhung nicht schriftlich zustimme. Gleichzeitig denke ich, dass die Wohnungsgesellschaft nicht das Recht hat, die Miete nach Paragraf 558 zu erhöhen, da es sich doch um eine Sozialwohnung handelt. In mein Mietvertrag steht übrigens, die Miete ist Preisgebunden.