Also zunächst einmal müsste ich theoretisch Garnichts räumen, da der Winterdienst im Mietvertrag nicht geregelt ist und wir als Mieter diesen erst seit Anfang des Jahres machen müssen, dies wurde per Aushang im Flur "mitgeteilt". Somit sehe ich mich rein rechtlich und Haftungstechnisch nicht verpflichtet, da ich auch niemals dem ganzen zugestimmt habe. Um aber Streit zu vermeiden will ich meiner "Pflicht" nachkommen mit dem guten Wissen im Hintergrund das ich trotzdem für nichts hafte.


Meine Frage bezieht sich auch analog auf die Reinigung (Kehren).

Ich räume den Schnee einmal Morgens vor der Arbeit und einmal Abends wenn ich Heim komme. Nun gibt es bei uns 5 Garagen die zum Haus gehören und zu denen ich keinen Zutritt habe. In den "Bereich" der Garagen der extra abgezäunt ist komme ich vom Haus aus nicht rein, da ich dazu keinen Schlüssel habe. Ich könnte allerdings von der Straße aus dort rein, weil das Tor von der Straße aus sogut wie nie abgeschlossen ist.

Muss ich diesen Bereich aber überhaupt räumen wenn ich ihn nicht mal nutze und auch theoretisch nicht nutzen kann ? (Den Gehweg davor räume ich natürlich).


Wie gesagt, gleiches bezogen auf die Reinigung / Kehrpflicht ?