Wer darf Medikamente stellen und verabreichen?

Hallo,

ich befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und bin im 2. Lehrjahr.

Ich habe angefangen im ambulant betreuten Wohnen (ABW) und dort hieß es mit den Medikamenten dürfen nur Fachkräfte etwas zu tun haben bzw. Auszubildende, sobald das Thema "Medikamente" in der Berufsschule besprochen wurde.
Mein Kollege und ich haben auch was auf den Deckel bekommen, weil er mich nach 10 Monaten dort arbeiten selbstständig das Stellen der Medikamente hat beaufsichtigen lassen und später nur noch einmal drüber geguckt hat.

Nun bin ich auf einer stationären Wohngruppe und dort waren meine Kolleg*innen erschrocken, dass ich noch nie Medikamente verabreicht oder gestellt habe. Bei denen ist es scheinbar von Ausbildungstag 1 Gang und Gebe, dass Azubis in die Medikamentenvergabe und stellen eingearbeitet werden (das hat mir auch meine Mitschülerin bestätigt, die vorher dort war).

Mein Pflegelehrer in der Berufsschule hat die Info rausgegeben, dass wir erst eine Klausur zum Thema Medikamente geschrieben haben müssen (die meistens im 3. Lehrjahr kommt), bevor wir selbstständig Medikamente stellen und ausgeben dürfen. Vorher dürfen wir lediglich unseren Kolleg*innen zugucken und uns schon mal was erklären lassen.

Drei verschiedene Aussagen, aber welche Info stimmt denn nun? Dazu konnte ich leider im Internet nichts zu finden. Könnt ihr mir weiterhelfen? Oder gibt es tatsächlich zwischen ABW und stationär unterschiedliche Regelungen?

LG Selkiade

Medizin, Schule, Recht, Behinderung, Gesundheit und Medizin, Heilerziehungspflege

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