Ausgleichsklausel bei Arbeitnehmerkündigung?

Gegenseitige Ansprüche aus Arbeitsverhältnis mit Lohnzahlung abgegolten, worauf bezieht sich diese Klausel?

Ich habe mein Arbeitsverhältnis aus privaten Gründen form- und fristgerecht gekündigt. Da ich noch einen bestehenden Anspruch auf Resturlaub wie auch aufgelaufene Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto habe, bat ich in der Kündigung darum diese innerhalb der Kündigungsfrist abgelten zu können. Hierzu muss ich sagen, die Kündigung erreichte meinen Arbeitgeber ca. 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist von 4 Wochen. Resturlaub sind noch 9,5 Tage und AZK-Stundenaktuell +67,5 Stunden. Ausgehend von meiner vertraglich vereinbarten 40-Stunden-Woche sollten das insgesamt 3 Wochen zusammenhängend sein. Restliche, noch auflaufende +Stunden sollten mit der letzten Lohnabrechnung vergütet werden.

Nun habe ich eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten, aus der hervorgeht, dass mir das verlangte Arbeitszeugnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zugeht, wie auch folgender Satz, Zitat: "Alle gegenseitigen Ansprüche werden mit der Lohnzahlung für den Monat *... (*letzter Arbeitsmonat) abgegolten." Eine Ausgleichsquittung wurde mir bisher nicht zugestellt, sodass ich dieses Procedere ebenfalls gegenzeichnen müsste. Nun klingt diese Angabe für mich recht schwammig, da in dieser Kündungsbestätigung nicht detailliert auf die Anfrage bezüglich Resturlaub und Plusstunden eingegangen wird. Eine genaue Angabe hierzu bekomme ich jedoch von meinen Vorgesetzten oder der Lohnbuchhaltung jedoch auf Anfrage auch nicht.

Meine Frage stellt sich demnach wie folgt: Welche rechtlich haltbaren Ansprüche bezieht diese Klausel mit ein? Muss mir mein AG den Resturlaub wie auch den Freizeitausgleich der Plusstunden nach dem Arbeitszeitkonto gewähren oder anders,  kann ich darauf bestehen? Eine Verweigerung des Urlaub und Freizeitausgleichs seitens des AG auf Grund Personalmangels oder nicht eingehaltener Fristen ist nicht gegeben und wäre streitbar. Sprich, dies könnte kein Grund für eine Verweigerung seitens des AG sein.

Ergo, kann ich meinen geltend gemachten Anspruch auf Resturlaub und Freizeitausgleich der +Stunden durchsetzen oder kann mein AG darauf bestehen diesen Anspruch zu Vergüten, woraus mir ein Nachteil entstehen würde, da die Vergütung voll versteuert würde und sich im Nachgang unverhältnismäßig zur Vergütung bei Freizeitausgleich verhalten würde?

Ich habe keine Lust darauf, im Nachhinein dazustehen, bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist gearbeitet zu haben und am Ende auf Grund dieser Ausgleichskausel auf meinen Anspruch verzichten zu müssen.

Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Antworten!

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Suche Fachklinik/Facharzt für Operation am Kreuzband bei Kindern & Jugendlichen, kann uns da jemand weiterhelfen oder wie sind ggf. Erfahrungen?

Hallo!

Unsere Tochter (14 J.) hatte vor ein paar Tagen einen Skiunfall und sich dabei eine Ruptur (Abbriss) des vorderen Kreuzbandes und einen Anriss des Innenbandes am linken Knie zugezogen. Eine Artroskopie und MRT/CT (jedoch ohne Kontrastmittel) wurden gemacht und nun stehen wir vor 4 Meinungen der jeweiligen behandelnden/diagnostizierenden Ärzte und treten auf der Stelle. Mal abgesehen von den erstaunlicherweise 3 unterschiedlichen Untersuchungsergebnissen zum Inneband, wobei das Kreuzband eindeutig abgerissen ist hat auch jeder Arzt eine eigene Meinung zum Thema OP. Unsere örtliche Klinik möchte natürlich sofort, am besten schon gestern operieren und unser behandelnder DA/Chirurg ist gegen eine OP im Kindesalter oder anders, sie rät eher davon ab. Das Problem dabei ist, unsere Klinik hat solch einen Eingriff am Kind/Jugendlichen noch nie nach eig. Angaben gemacht und operiert bestenfalls ältere Patienten, das aber laut aussage auch nicht allzu oft. Patienten mittleren Alters (30-40) werden meist an umliegende Kliniken überwiesen. Kurz: Wir als Eltern sind gegen eine OP in unserer örtlichen Klinik auf Grund mangelnder Erfahrung und Routine. Den Rat unserer behandelnden Chirurgin möchten wir aber auch nicht wirklich befolgen, da unser Kind sportlich aktiv ist (Tanzsport) und das auch in Zukunft bleiben möchte, sich ggf. beruflich in diese Richtung bewegen möchte. Über die OP an sich wissen wir , dass vom Ablauf und der Methodik her anders als beim "erwachsenen" Knie operiert wird, da beim Kind die Wachstumsspalte im Kniegelenk berücksichtigt werden muss. Unsere eigentliche Frage ist kennt jemand geeignete Kliniken/Fachärzte oder hat jemand Erfahrungen mit der Thematik und kann uns evtl. ein paar Tipps geben oder eigene Erfahrungen mitteilen? Gehört habe wir bereits von Heidelberg und Jena. Wobei uns der Standort der Klinik in erster Linie erst einmal egal ist. Was haltet Ihr von einer OP am Kind/Jugendlichen oder gibt es unabhängig von gezielter Physiotherapie andere Alternativen? Ich hoffe wir kommen auf diesem Wege wenigsten ein paar Schritte in die richtige Richtung und danke jetzt schon einmal für die Rückeldung(en) !

Kinder, Arzt, Kreuzbandriss, Operation
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