Hallo, Ich war eine Zeit lang beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und gleichzeitig gesetzlich krankenversichert. Anschließend habe ich mich aus dem Amt selbständig abgemeldet ,habe dann auch keine Leistungen mehr bezahlt bekommen und aus meinem Ersparten gelebt. Anschliessend gab es eine Phase von 6 Wochen wo ich weiterhin arbeitslos war aber nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet. Also weder das Amt noch ein Arbeitgeber trug die KV kosten. Jetzt habe ich mich mit meiner alten Krankenkasse (DAK) in Verbindung gesetzt und die behaupten ich müsse mich für den Zeitraum der letzten 6 Wochen als ein freiwillig Versicherter Gebühren zurückzahlen und in Zukunft ebenfalls weiterhin bei denen ,,freiwillig" versichert sein. 1. weil man in Deutschland egal was versichert sein muss. 2. Wegen einer angebliche18 monatigen Bindungfrist an die gesetzliche Krankenkasse. ( d.h. man darf 18 monate die krankenkasse nicht wechseln/kündigen und bei mir wäre das nicht vorbei gewesen)

Meine Fragen jetzt. Darf die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für die 6 Wochen mich als freiwillig Krankenversichert einstufen und Gebühren zurückverlangen? Darf die Krankenkasse mich auch weiterhin zwingen bei denen freiwillig versichert zu sein obwohl ich arbeitslos bin und aus meinem Ersparten lebe. Oder kann ich einfach aus der Krankenkasse aussteigen und überhaupt nicht mehr Krankenversichert sein?