Hallöchen! Ich zahle momentan per Einzugsermächtigung meine Krankenversicherung im Studententarif. Seit ich angefangen habe zu arbeiten, wird auf meiner Abrechnung ein Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherungsanteil ausgewiesen (gleiche Versicherung, die auch noch bei mir abbucht).

Ist das so korrekt? Muss ich doppelt bezahlen?

Bitte nur belastbare Antworten (mit Quellenangabe)!

Danke!