Meine Schwester erlitt einen Oberschenkelhalsbruch. Als Sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde, konnte sie so gut wie gar nichts(nicht mal zur Toilette). Eine bekannte Pflegte Sie daher für ca. 3 Wochen. Besteht für diese Zeit ein Anspruch auf ein Entgelt, gegenüber der Krankenkasse?