Sondernutzungsrecht für Garten von Neubau: Wer trägt die Kosten?

Hallo,

Über eine Bauträgerfima haben wir, zusammen mit einer anderen Partei, ein Zweifamilienhaus bauen lassen. Wichtig ist hier, dass das Grundstück laut Kaufvertrag beiden Parteien gleichermaßen gehört. Laut diesem Vertrag ist die Wohnung im Erdgeschoss unser Sondereigentum und wir haben das Sondernutzungsrecht für 3 Parkflächen und den Garten. Die Partei im Obergeschoss hat als Sondereigentum, klar, ihre Wohnung und als Sondernutzungrecht 2 Parkflächen. Insgesamt gibt es also 5 Parkflächen und einen Garten die das Haus umgeben.

Der Garten und die Parkflächen sind noch nicht hergerichtet, sprich es sieht rundherum nach Baustelle aus. Laut Vertrag mit der Bauträgerfirma, ist diese nicht für die Herrichtung verantwortlich. Wir müssen dies also selbst organisieren und finanzieren.

Da die Familie im Obergeschoss jedoch nur Sondernutzungsrechte an 2 Parkflächen hat, weigert diese sich die Kosten für die Herrichtung aller Parkflächen, des Gartens und des Errichtens eines Zauns zu den Nachbarn mitzutragen. Sie wollen nur ihren Teil (den sie auch tatsächlich benutzen dürfen) zahlen. Wir sind jedoch der Meinung, dass beide Parteien zahlen müssen, da es sich ja um ein gemeinsames Grundstück handelt und somit um gemeinsames Eigentum. Auch wenn wir Sondernutzungrechte für mehr Fläche haben, müssen wir doch nicht die gesamten Kosten für die Herrichtung dieser übernehmen, oder?

Garten, Hausbau, Vertrag, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundstück, Kostenübernahme, Nachbarschaft, Sondernutzungsrecht
Forderung aus Sicherungshypothek und Beantragung der Löschungsbewilligung

Hallo zusammen, habe eine leicht komplizierte Frage, hoffe hier jedoch trotzdem auf hilfreiche Antworten :)

Folgender Fall: Eine Erbengemeinschaft (3 Erben, Anteile von A 4/6 B 1/6 C 1/6) zweier nebeneinander liegender Grundstücke ist zerstritten. Es kommt zu einer Teilungsversteigerung.

Im Grundbuch ist noch folgende Sicherungshypothek eingetragen: „xxx DM Sicherungshypothek für D, geboren am xx.xx.xxxx, Musterstadt. Unter Bezugnahme auf Bewilligung vom xx.xx.xxxx, eingetragen am xx.xx.xxxx.

Die Forderungen aus der Hypothek wurden damals an den Erben (E1) des D gezahlt, jedoch wurde die Sicherungshypothek bis heute nicht aus dem Grundbuch ausgetragen, dieser Vorgang ist bereits über 2 Jahrzehnte her.

Nach nun vollstreckter Teilungsversteigerung und Zuschlag für B, möchte C seinen Anteil an der Sicherungshypothek ausgezahlt bekommen, da diese ja bereits getilgt wurde. Problem dabei, da E1 mittlerweile verstorben ist, gibt es den Erben des E1 (E2), welcher in Übersee lebt. E2 verlangt einen Vorschuss der Kosten, um Löschungsbewilligung bei einem (entfernten) Konsulat durchzuführen.

Frage ist nun, kann Person C das Geld bekommen, ohne das die Löschungsbewilligung für die Hypothek vorliegt?

Hat B nicht mit dem Zuschlag alle Rechte und Pflichten übernommen, also auch die Auszahlung an C aus der Sicherungshypothek und die alleinige Sorge der Löschung, sowie auch die alleinige Kostenübernahme? Oder muss sich C noch an den Kosten der Löschungsbewilligung, sowie eventuellen Forderungen des E2 beteiligen?

Welche Seite steht in der Beweispflicht der bereits getätigten Zahlung, sollte E2 noch Forderungen aus der Sicherungshypothek geltend machen?

Bereits jetzt vielen Dank im Voraus für die Bemühungen!

MfG, Hellfish

Zwangsversteigerung, Erbengemeinschaft, Kostenübernahme, Teilungsversteigerung, Löschungsbewilligung
nach Kostenübernahme durch Krankenkasse f. Brustvergrößerung noch Psychotherapie möglich?

Hallo liebe Leute,

ich habe mich nach längerem hin und her nun dazu entschieden, mir die Brüste vergrößern zu lassen. Ich quäle mich nun schon seit meiner Pubertät mit meinen sehr kleinen Brüsten und ich hatte noch Hoffnung, dass sich vilelleicht noch etwas tut aber mittlerweile bin ich 22 und kann nicht länger warten... Habe bereits eine Psychotherapie hinter mir und die hat mir auch nicht dabei geholfen, mein Aussehen in der Hinsicht zu akzeptieren und ich nehme immer noch Antidepressiva, da ich unter Panikattaken leide. Deshalb glaube ich, dass ich sehr gute Chancen hätte, eine Kostenübernahme durch meine Krankenkasse zu erhalten, allerdings habe ich dabei Bedenken: Ich bin mir sicher, dass die Brust-OP mir zu mehr Selbstbewusstsein verhelfen und mich in meiner Haut wohler fühlen lässt. Ich weiß aber auch, dass das nicht DIE Lösung all meiner Probleme sein wird, da es noch mehr gibt, was ich gerne in einer weiteren Psychotherapie ansprechen möchte. Habe aber Angst, dass, wenn ich die Kosten durch die Krankenkasse übernehmen lasse, diese einer weiteren Psychotherapie nicht zustimmt.

Könnte die Krankenkasse mir tatsächlich in dem Fall eine weitere Therapie verweigern?

Würde mich über eure Einschätzungen sehr freuen!!! Vielen Dank für eure Zeit :)

Therapie, Brust OP, Brustvergrößerung, Kostenübernahme, Krankenkasse, Psychotherapie, Psychotherapeut
Schwangerschaftsabbruch Kostenübernahme? (HUK Coburg)

Hallo ihr Menschlein,

ich habe ein klitzekleines Problemchen. Und zwar folgende Lage: Ich bin 17 Jahre alt, durch einen Unfall (bzw. billige Kondome) in der 5. Woche schwanger und fühle mich nicht in der Lage, eine Schwangerschaft durchzustehen oder ein Kind großzuziehen. Das würde ich auch keinem Kind zumuten wollen. Ich habe bereits den unterschriebenen Beratungsschein und einen Termin in einer ambulanten Klinik, allerdings noch keinen Kostenübernahmeschein - das Geld, um den Eingriff selbst zu bezahlen, habe ich als jetzt-nicht-mehr-Schülerin natürlich nicht. Versichert bin ich bei HUK Coburg (über meine Eltern) und mein Vater meinte, die würden das wohl nicht zahlen. Meine Frauenärztin und der Arzt, der den Eingriff vornehmen wird, haben beide gesagt, ich sollte einfach zur AOK gehen, die würden bei Frauen mit 1000€ oder weniger Einkommen einen Kostenübernahmeschein ausstellen.

Tja, da war ich gerade, und mir wurde erklärt, dass die AOK das nicht macht, weil ich ja bei HUK versichert bin. Allerdings brauche ich den blöden Übernahmeschein in 3 Tagen, sonst muss ich selbst zahlen und das kann ich nicht. Habt ihr irgendeine Ahnung, wie sowas läuft? Meine Frauenärztin ist heute nicht erreichbar, meine Eltern sind total ratlos und ich bin mit den Nerven am Ende, weil ich mich lieber gerade seelisch auf den ganzen Stress vorbereiten würde, statt mich mit dem ganzen bürokratischen Zeug abzukämpfen. Was Finanzielles angeht, bin ich leider auch komplett ahnungslos und inkompetent und ich würde euch wirklich dafür lieben, wenn ihr hilfreiche Antworten für mich hättet. War jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation (privat versichert über die Eltern und keine Kostenübernahme für den Abbruch etc) und weiß, was ich jetzt tun kann bzw. ob die Frau bei der AOK vielleicht auch nur keine Ahnung hatte? Bitte, ihr würdet mir wirklich helfen! Liebste Grüße,

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Malerarbeiten (Schönheitreparatur) bei Auszug - kann Mieter die Kosten verlangen?

Halo Zusammen, ich ziehe diesen Mai nach 28 Monaten aus meiner Wohnung aus. Der Vermieter renoviert die Wohnung noch bevor die Nachmieterin einzieht (Böden werden getauscht und Küchenfronten ausgewechselt). Er meinte, dass ich zwar nicht streichen muss, aber er würde mir die Farbe in Rechnung stellen. Ist dies rechtens? Kann der Mieter von mir die Zahlung der Farbe verlangen oder sogar von mir verlangen, dass ich streiche??

Folgende Aussagen stehen in meinem Mietvertrag:

**9. Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume ** 9.1 (1) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparturen frei 9.2 (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Durschräume, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Tolietten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet von Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innnentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Im Allgemeinen bedeutet, dass es sich bei den angegeben Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind.

(2) Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, so trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten, die aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt werden. Der prozentuale Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Beginn des Mietverhältnisses noch kein voller Turnus verstrichen, bemisst sich der porzentuale Anteil an den Renovierungskosten nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Beginn des Mietverhältnisses zum vollen Renovierungsturnus. Der volle Renovierungsturnus ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung gem Abs(2) zu bestimmen.

Mietrecht, Kostenübernahme, Malerarbeiten, Schönheitsreparatur
Wer zahlt? Kostenübernahme defektes Waschbecken in Mietwohnung

Hallo,

ich habe in meiner ehemaligen Mietwohnung einen kleinen Riss am Waschbecken (keine Einschränkung der Funktionalität) verursacht, welchen ich meinem (Ex-)Vermieter und meiner Versicherung gemeldet habe. Mein Vermieter hat mir daraufhin mitgeteilt, dass er auch eine neue Armatur bezahlt haben möchte, da diese "für gewöhnlich" beim Austausch des Beckens kaputt geht.

Meine Versicherung hat mir dem entgegensprechend mitgeteilt, dass dies alles andere als üblich wäre und sie die Armatur daher nicht bezahlen werden.

Nun hat mein Vermieter eine Rechnung MIT neuer Armatur bei meiner Versicherung eingereicht und mich gefragt, ob ich ihm den Differenzbetrag von knapp 180,00 Euro überweisen oder nochmal mit meiner Versicherung sprechen möchte.

Ich sehe es aber nicht ein, überhaupt irgendetwas für die Armatur zu zahlen, weil ich diese ja nicht beschädigt habe. Zumal diese Armatur schon mehrere Jahre alt war und definitiv nicht mehr einem Wert von knapp 180,00 Euro entprochen hat. Das Problem ist weiterhin, dass der Vermieter mir meine Kaution vorenthält, solange diese Geschichte nicht abgeschlossen ist.

Meine Frage(n) sind nun: Wer ist für die Übernahme der Kosten der Armatur zuständig? Wie verhalte ich mich am Besten, damit ich meine Kaution schnellstmöglich von ihm bekomme?

Vielen Dank für einen guten Rat!

Waschbecken, Mietrecht, Kaution, defekt, Haftpflichtversicherung, Kostenübernahme
Krankenkasse lehnt Rettungswagen Kostenübernahme ab: Patient verstarb vor Ort

Vor Kurzem hatten wir folgenden Notfall: mein Vater brach Ostern (Feiertag) Zuhause zusammen. Da er schwer krank war, ich mich mit dem behandelnden Krankenhaus kurzgeschlossen hatte, sollte er unbedingt sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Selber hätten wir ihn nicht mehr transportieren können, da er bewegungsunfähig war. Das Krankenhaus riet zum RTW.

Also rief ich die Rettungsleitstelle an und man schickte uns einen RTW. Die Sanitäter kamen gleich mit Ausrüstung zur Wiederbelebung, was gut war, denn mein Vater hatte just einen Herzstillstand. Sofort wurden die Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet und zusätzlich ein Notarzt angefordert. Leider konnte nach 1 Stunde des Wiederbelebens nur noch der Tod festgestellt werden. Als wenn das alles nicht so schlimm genug gewesen wäre, kam jetzt nach 2 Monaten eine Rechnung des Rettungsdienstes des Kreises über € 586,00 für die Leerfahrt des Rettungswagens. Begründung: aufgrund der Leerfahrt hätte die Techniker Krankenkasse die Übernahme der Kosten abgelehnt. Leider entstand die Leerfahrt ja erst aufgrund der Tatsache, daß mein Vater nach Eintreffen des RTW verstarb. Wir haben den RTW ja nicht aus Jux und Dollerei gerufen, sondern weil es ein echter Notfall war.

Ist das rechtens, müssen wir jetzt selber zahlen? Notarzt und Rettungshelfer versicherten uns noch vor Ort, daß überhaupt keine Kosten entstehen würden. Was kann man jetzt tun? Einspruch bei der Krankenkasse? Wer hat Ähnliches erlebt?

Notfall, Kostenübernahme, Krankenkasse
Mietrecht: Frage zum Ersetzen von elektronischen Geräten nach Kurzschluss

Hallo liebe Community,

dieses Mal habe ich eine Frage im Bereich Mieterschutz, bzw. Rechte eines Mieters - vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus:

In der Wohnung einer Freundin gab es einen Kurzschluss, der laut Elektriker, wohl dadurch ermöglicht wurde, dass die Kabel bzw. der Hauptstromkasten nicht ordnungsgemäß gewartet wurde... Nach seiner Einschätzung wurde an dem Stromkasten seit 30 Jahren nichts mehr getan - das Kabel war komplett durchgeschmort und alles war verdreckt, usw...

Durch diesen Kurzschluss sind diverse elektronische Geräte, bzw. Ladekabel meiner Freundin kaputt gegangen, da sie dem Druck nicht standhalten konnten. Der Elektriker meinte, sie hätte Glück gehabt, dass die Sicherung rausgeflogen ist, sonst wäre alles abgebrannt. Und auch, dass sie gerade nix angefasst hatte, sonst hätte sie einen Stromschlag bekommen.

Nun hatte sie bei ihrem Vermieter nachgefragt, wie es damit aussieht, dass er für die entstandenen Kosten aufkommt, also ihre Geräte ersetzt. Er hat wohl gesagt, dass er ja die Rechnung für den Elektriker bezahlt hätte und somit seine Pflicht erfüllt hätte und sich nicht dafür verantwortlich sieht, auch für die anderen Schäden aufzukommen. Dabei würde sie nicht einmal alles ersetzt bekommen wollen, sondern nur die wichtigen Dinge. Hier eine Liste, was alles kaputt gegangen ist und was sie ersetzt haben möchte:

Internetrouter, Ladekabel für ihre neue Kamera (eine gute, teure Kamera!), Ladekabel für ihren Laptop und noch etwas, komm gerade nicht drauf...

Weiterhin kaputt gegangen sind: Eine Lampe, ihre Computerboxen, ihr Handyladekabel

Am Ende sagte der Vermieter wohl, dass sie mal aufschreiben soll, was sie haben möchte und dann überlegt er es sich nochmal. Sie geht aber davon aus, dass er nichts ersetzen wird. Wie sieht die Rechtslage aus? Hat sie ein Recht darauf, dass der Vermieter ihr die Geräte ersetzt? Oder stehen die Karten schlecht, wenn er sich weigert?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Mietrecht, Vermieter, Kostenübernahme, Kurzschluss, Mieterschutz, Streitfrage
Internate: kostenübernahme durch Jugendamt

Hallo,

ich bin zur Zeit stark davon überzeugt ADHS/Asperger/Hochbegabt zu haben/sein. Also ich denk nicht alles drei zusammen aber naja ist auch egal, für diese Frage jedenfalls nicht so wichtig um genauer darauf ein zu gehen...

Ich bin ein sehr schwierier Mensch, für mcih selber und vorallem für mein Umfeld. Dann ist im Mai letzen Jahres mein Vater verstorben. Er war immer so ein Ruhepol und mein bester Freund. Ich habe seinen Tod bis heute noch nicht ganz verkraftet. Oft breche ich einfach nmal heulend zusammen...

Dann ist da meine Mutter. Sie kommt mit meinen Eigenarten oft einfach nicht klar. Sie schreit mich oft an, schläf mich auch das ein oder andere Mal... vor wenigen Wochen hatten wir einen Hammer Streit, nachdem ich dann erstmal 4 Tae bei meiner Tante war und überlegt habe mich an Jugendamt zu wenden... Mein tante konnte mich davon noch abhalten. Also noch lebe ich bei meiner Mutter, aber wir streiten uns immer noch und immer wieder sehr laut und sehr verletzend. Meine Idee wäre es auf ein Internat zu gehen. Schloß Troglow, hat mich sehr angesprochen. Leider ist dieses und die meisten anderen Internate sehr teuer. Ich habe aber mal gelesen, dass man unter bestimmten Umständen vom Jugendamt Internatskosten bezahlt bekommt. Weiß jemand darüber mehr? Und was sind das für Gründe, Familiäre und schulische habe ich ja schon irgendwie, aber wie läuft das ab. Hat jemand Erfahrungen damit?

Danke und Grüße von Liz

Finanzen, Schule, Internat, Jugendamt, Kostenübernahme, Lehrer
Jobcenter hat wegen Umzug Krankenversicherung gekündigt und ich brauche eine Behandlung

Hallo, ich stecke in einer verzwicketen Situation. Vor zwei Wochen zog ich in ein anderes Bundesland, meine Krankenkasse informierte ich über die neue Adresse. Ich Bezog Leistungen vom Jobcenter, welche mit dem Umzug wohl erloschen. Nun war ich heute nichtsahnend beim Arzt und muss mir wegen einer OP eine Kostenübernahmeerklärung von meiner Krankenkasse ausfüllen lassen. Also ich dort anrief teilte man mir mit das das Jobcenter meine Krankenversicherung zum 31.10. gekündigt hat und ich seit dem 1.11. nicht mehr versichert bin. Das ist eine Katastrophe!!! Meine Frage wäre, ist es denn ok so das das Jobcenter entscheidet ob ich meine Krankenversicherung behalte? Mir ist klar das der Beitrag bezahlt werden muss, aber das hätte ich auch gemacht, wenn man mich informiert hätte! Denn meine zwei Kleinkinder sind bei mir mitversichert und deswegen ist mir eine Krankenversicherung gleich noch wichtiger! Ich denke nicht das ich nach meinem Umzug noch Anspruch auf Geld vom Jobcenter bekomme da ich nun mit meinem Partner zusammen wohne. Ich hörte das man nach Kündigung trotzdem noch einen Monat Krankenversichert ist, ist da was dran und wenn ja warum wurde mir heute anderes gesagt? Warum hat man mich nicht informiert? Was kann ich nun tun, die OP muss spätestens nächste Woche durchgeführt werden! Wie ist es wenn ich meinen Partner heirate, kann er mich UND meine Kinder (von denen aber eins nicht sein leibliches Kind ist) mit in seine Familienversicherung mit aufnehmen.

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Kann ich verlangen, dass mein Nachbar seinen Bambus entfernt, der in mein Grundstück hineinwurzelt?

Mein Nachbar hatte in Unkenntnis (oder grobfahrlässig) vor 6 Jahren einen Bambus an der Grundstücksgrenze ohne Wurzelsperre gepflanzt. Nun wuchern die Wurzeln in mein Grundstück und ich kann dem Vortrieb nicht Einhalt gebieten ohne selbst Kosten (ca. 250 €) und Mühen in erhelblichem Umfang (10-12Stunden buddeln) zu leisten. Mein Nachbar ist so ein richtiger Ignorant, der offensichtlich nicht bemüht ist, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Er hat uns einfach gesagt, es sei nicht seine Schuld, was die Natur macht. Das trifft natürlich nicht ganz zu, denn jeder Gartenbesitzer weiß und wird auch im einschlägigen Handel beim Kauf eines Bambus darauf hingewiesen, dass eine Wurzelsperre eingebaut werden muss. Zumindest gebietet es die nachbarschaftliche Rücksichtnahme, dem Anliegen nachzukommen und eine gütliche Einigung zu finden. Ich habe dem Nachbarn alles angeboten, den Einbau einer Wurzelsperre von meinem Grundstück aus als auch Mithilfe und Kostenteilung. Nichts geht!!!!

Hört sich natürlich an wie ein typisch deutscher Nachbarschaftskrieg und ich hätte mir nie vorstellen können, mich mit so etwas mal auseinandersetzen zu müssen. Das sind immer nur die Kleingeister im Fernsehen! Aber es ist nun mal so und ich sehe nicht ein, dass ich alles was er falsch gemacht hat auf meine Kappe nehmen muss, während er faul vor seinem Fernseher hockt (leider wahr!) und sich auch noch die Kosten spart.

Weiß jemand, wie die Chancen stehen, dem "Verweigerer" juristisch beizukommen? Ich brauche nicht den Rat es auf dem guten Wege zu versuchen. Mir ist klar, dass der Rechtsweg das letzte Mittel ist. Wenn ich den aber schon gehe, möchte ich nicht auf den Kosten des Verfahrens und den Anwälten sitzen bleiben. Es geht also eher darum, ob jemand schonmal so einen Fall gerichtlich durchgezogen hat.

Danke,

KausT

Recht, Bambus, Klage, Kostenübernahme, Nachbarn, Rechtsstreit

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