Grabauflösung zahlen für Onkel den ich nicht kannte?!

2 Antworten

Für jede Grabstelle gibt es einen Nutzungsberechtigten. Das ist derjenige, der die Grabstelle angemietet hat, für die laufende Pflege der Grabstelle verantwortlich ist und die Gebühren bezahlt hat. Ist dieser Nutzungsberechtige mittlerweile verstorben, sucht sich die Friedhofs-verwaltung einen Rechtsnachfolger (Erben), von dem sie versucht, sich das Geld zu holen. Und das bist in diesem Fall (möglicherweise ?!?) Du.

Ich glaube nicht das du es bezahlen musst, weil du es ja sozusagen auch nicht in auftrag gegeben hast, dass es sein grab ist...also ich weiß es nicht ist nur eine vermutung kläre das am besten mit deinem anwalt oder so ;)

lg Emmy