Schimmel im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses

9 Antworten

Das sind eindeutig Baumängel - entweder ist irgendwo eine undichte Stelle, und Wasser läuft rein (eventuell auch unter dem Verputz, oder von unten), oder eine Dampfsperre wurde beim Bau unsachgemäß eingebaut bzw. behandelt und ist gerissen.

Was der Architekt erzählt ist Mumpitz, denn wenn es im Mai letzten Jahres bezogen wurde, und damals keine Baufeuchte sichtbar war, kann die jetzige Feuchte nicht Baufeuchte sein, sondern muss sich neu entwickelt haben. Es lag ja ein Sommer dazwischen.

War der Architekt nicht nur der Planer, sondern auch bei der Baudurchführung bzw. Überwachung dabei? Oder ist er gleichzeitig Bauherr/Verkäufer/Vermieter der Wohnungen?

Aber eigentlich kann das sowohl Dir als auch den Käufern der anderen Wohnungen egal sein: es muss der Bauherr mit demjenigen ausmachen, der die Bauaufsicht- und/oder Durchführung gemacht hat. Der Bauherr hat (soweit ich ernnere) 12 Jahre Gewähr bei solchen Baumängeln. Kritisch wird es, wenn Bauherr = Architekt. Dann wird er versuchen, die Sachen zu vertuschen, und euch darauf sitzen zu lassen.

In keinem Fall haben die Mieter, oder die Käufer der Wohnungen für die Kosten der Beseitigung der Mängel, noch für irgend welche Folgekosten (Strom) aufzukommen. Insbesondere, wenn er selbst sagt, es sei Baufeuchte (im Gegensatz z.B. zu von den Bewohnern durch ungeeignete Lüftung hervorgerufenen Schimmel).

Die Behauptung, es sei "Baufeuchte" hat zwei Aspekte: einerseits ist es klar, dass die Beseitigung und Folgekosten der Bauträger/Architekt zu tragen hat. Andererseits könnte diese Beseitigung eine temporäre sein. Wenn es nämlich nicht Baufeuchte ist, kommt das Problem ja immer wieder hoch. Trocknen muss man natürlich in beiden Fällen erst mal, aber danach muss - wenn keine Baufeuchte - eine richtige Sanierung her, und die könnte weit teurer werden als die Trocknung.

Ich würde euch, insbesondere aber den 3 Käufern unbedingt raten, einen unabhängigen Bausachverständigen zu beauftragen, sich die Sache mal anzusehen. Nehmt aber keinen aus dem selben Dorf - die sind nämlich manchmal zu sehr verkumpelt (eine eigene, schmerzliche Erfahrung bei einem Baumangel). Ausserdem solltet ihr das schnell machen, bevor die sichtbaren Symptome verdeckt, übermalt oder sonstwie kaschiert werden.


sheep92 
Beitragsersteller
 16.01.2015, 10:42

Der Architekt ist nicht gleich Bauherr.

Der Bauherr (und Eigetümer - als Privatperson - unserer Wohnung) ist der Verantwortliche für den Bau des Hauses - sprich sein Unternehmen hat alles in Auftrag gegeben.

Wir kennen ihn mittlerweile als ziemlich unzuverlässig und er dreht sich die Situationen immer so, dass er als Unschludslamm dar steht.

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sarahj  16.01.2015, 10:46
@sheep92

Noch ein Argument, einen unabhängigen Bausachverständigen einzubeziehen.

Wichtiger noch für die anderer Käufer als für Dich, denn als Mieter bist Du im Grunde genommen schon fein raus, weil er sich, nachdem er es selbst bereits als Baufeuchte bestätigt hat, nicht mehr mit "unsachgemässem Lüften" oder so rausreden kann.

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Zunächst sind die Eigentümer dafür zuständig. Ob man den Bauherren (falls das nicht derselbe ist) dafür haftbar machen kann, hängt davon ab, was beim Verkauf vereinbart wurde. Ein neues Haus muss unbedingt erst die Baufeuchte verlieren, das erreichte man früher durch einen längeren Leerstand mit viel Lüften. Dazu ist man heute oft nicht geduldig genug, weil das natürlich auch Geld kostet.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Kosten, die ja im Zusammenhang mit dem Baus des Gebäudes zu sehen sind, auf die Mieter umgelegt werden können.

Bin aber auch kein Experte ...

Kann übrigens auch in den Wohnungen passieren, daher: gut lüften!


sheep92 
Beitragsersteller
 16.01.2015, 09:04

Das mit den Eigentümer ist bei uns so eine Sache - alle Wohnungen haben einen anderen Eigentümer. Zwei der Eigentümer wohnen selbst in den Wohnungen, zwei Vermieten.

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botanicus  16.01.2015, 10:48
@sheep92

Dann teilen sich die Eigentümer anteilig die Kosten. Egal, wer in der jeweiligen Wohnung wohnt.

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sheep92 
Beitragsersteller
 16.01.2015, 12:57
@botanicus

Als Eigentümer steht immernoch das Bauunternehmen des Bauherrn im Grundbuch.

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Der Bauherr des Hauses sollte sich wohl - meiner Ansicht nach - erst mal an die Firma wenden, die das Haus gebaut hat. Da liegen Baumängel vor, so wie Du es beschreibst. Oder war der Bauherr selbst der Verantwortliche? - Na ja, letztlich sein Problem...

Jedenfalls können die Stromkosten für die Entfeuchtung nicht auf Euch abgewälzt werden...

Ich persönlich würde mir auch gut anschauen, wie der Bauherr mit solchen Mängeln umgeht und überlegen, ob ich da weiterhin wohnen bleibe...


sheep92 
Beitragsersteller
 16.01.2015, 09:02

Der Bauherr selbst ist der Verantwortliche für den Bau des Hauses - sprich sein Unternehmen hat alles in Auftrag gegeben.

Wir kennen ihn mittlerweile als ziemlich unzuverlässig und er dreht sich die Situationen immer so, dass er ales Unschludslamm dar steht.. das nervt alle Parteien ziemlich.

Die Wohnung in der wir wohnen, hat er uns allerdings als Privatperson vermietet.. d. h., er kann uns die Kosten, die seinem Unternehmen anfallen, nicht auf unsere Nebenkosten anrechnen, oder?

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Hallo Shepp,

nun ja, das Wände im Neubau noch feucht sein können kommt häufiger vor allem da heute zu schnell gebaut wird und Trockenzeiten nicht mehr eingehalten werden. Die Frage die am wichtigsten ist, was ist das für ein Schimmel, es gibt Arten mit denen man leben kann, dann ist es ein optischer Mangle oder natürlich auch die Art wo es gefährlich wird. Ich würde deinen Vermieter über den Mangle informieren und Ihn auffordern nachzuweisen das eure Gesundheit nicht gefährdet ist. Eine Frist von 2 Wochen sollte genügen. Weiterhin würde ich natürlich auch die anderen Käufer mündlich informieren, die können auf den Bauträger natürlich mehr Druck ausüben, evt. steht ja noch eine Schlussrate aus! Zum Stromverbrauch des Trockengeräts, dieses müssen Mieter nicht bezahlen, aber in einem Jahr wenn die Abrechnung kommt kann sich keiner mehr daran erinnern, also Typ aufschreiben, tägliche Laufzeit, gesamt Aufstellzeit, notieren, dann kann der Verbrauch ermittelt werden und den nicht umlegbaren BK zugeordnet werden.


sheep92 
Beitragsersteller
 16.01.2015, 09:09

Wir haben gestern mit allen Parteien, die in dem Haus wohnen, und dem Archtikten des Hauses im Treppenhaus gestanden; der unzuverlässige Bauherr (und Eigetümer unserer Wohnung) hatte kurzfristig abgesagt.

WIr wissen also alle Bescheid und sind etwas verzweifelt, da wir wissen wie der Bauherr tickt - er ist ziemlich unzuverlässig und er dreht sich die Situationen immer so, dass er ales Unschludslamm dar steht.. das nervt alle Parteien ziemlich.

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Am besten fragst du da mal beim Mieterschutz in deiner Nähe nach die können dir da bestimmt weiterhelfen. Der Schaden sollte meiner Meinung nach aber lieber mal behoben werden, ein Entlüfter wird da nicht viel bringen. Die Kosten werden wahrscheinlich unter den Parteien aufgeteilt so wie auch mit dem Licht im Treppenhaus denk ich mal.


botanicus  16.01.2015, 08:59

Doch, der Entfeuchter (!) bringt etwas. Aber die Kosten sind nicht Sache der Mieter, das ist eine Folge des Hausbaus an sich.

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sheep92 
Beitragsersteller
 16.01.2015, 09:20
@botanicus

Das mit den Eigentümer ist bei uns so eine Sache - alle Wohnungen haben einen anderen Eigentümer. Zwei der Eigentümer wohnen selbst in den Wohnungen, zwei vermieten. Allerdings steht immernoch das Bauunternehmen des Bauherrn im Grundbuch.

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