Hallo Community,
meine Freundin und ich wohnen zusammen. Sie bekommt etwas Unterstützung und ich bekam auch welche nach SGB II.(Heute hab ich mich vom Amt abgemeldet. Juhu!)
Da bei uns keiner der 4 Punkten von §7 SGB II Abs. 3a zutrafen, bekamen wir die Möglichkeit, ein Erprobungsjahr zu machen in dem wir uns auch immernoch befinden, was genauer bedeutet, das ich in dieser Zeit nicht zu Unterhalt gezwungen werden kann.(Wir sind beide ledig.) - sprich jeder seine eigene BG-Nummer behält.
Nun gab es vor einiger Zeit einen unangemeldeten Hausbesuch, bei dem keine konkreten Verdachtsmomente von den Außendienstmitarbeitern erläutert wurden und ich nach Art. 13 GG den Zutritt zur Wohnung verweigerte.
Was mich stutzig gemacht hat und als eine Frechheit empfand, war die Aussagen man müssen sehen wie wir unsere Nahrungsmittel lagern, wie wir schlafen und wieviele Zahnbürsten wir haben.(Wir leben auf ca. 45m² mit 2 Zimmern.)
Da mir bekannt ist, das dies Fragen sind die keine rechtliche Grundlage haben, stellt sich mir die Frage ob es sich hier um versuchte Nötigung, oder auch einer Verletzung der Aufklärungspflicht seitens der Außendienstmitarbeitern. (§ 13 - 19 SGB I)
Über Anreize&Antworten und Erfahrungen würde ich mich freuen.
Gruß fraggy