Muss ich für die Grabräumung zahlen trotz ausgeschlagenem Erbe?
Hallo
Folgender Sachverhalt: A ist in den 70ern verstorben. B ( Witwe des Verstorbenen) beerdigte A. B heiratet erneut und bekommt ein ( Kind von B) C. B lässt sich scheiden und verstirbt 10 Jahre später. Kind C schlägt das das Erbe der Mutter B aus. Jetzt soll C für die Grabräumung von A aufkommen.
Ist das möglich obwohl A völlig fremd nicht verwand und das Erbe von B ausgeschlagen ist?
Vielen dank für eure Antworten
Erbrecht,
Kostenübernahme