Ich bewohne als Eigentümer eine 2ZW- Wohnung und habe eine Veränderung der Deckentapete festgestellt. Daraufhin den Hausverwalter über diese Sache informiert.( Er wohnt 400 Km entfernt) Er hat sich von mir Bilder zusenden lassen um weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Laut Baubeschreibung sind in dem Bereich der über mir liegenden leerstehenden Wohnung keine Leitungen vorhanden. Der Eigentümer mußte kommen und die Wohnung begutachten. Auch er konnte nichts feststellen. Der Hausverwalter vermuetet evtl ein Abdichtungsproblem des Balkon der über mir liegenden Wohnung und hat eine Leckageortung beauftragt. Diagnose: Fehlalarm nicht ist undicht. Austraggeber der Rechnung welche der Hausverwalter beauftragt hat ist lt. Rechnung der Eigentümer der über mir liegenden Wohnung. Bei der nächsten WEV soll geklärt werden wer zahlen soll.!!! Wer muss nun zahlen...ich als feststeller des evtuellen Wasserschadens..... der Auftraggeber lt. Rechnung..... oder die gesamten Eigentümer des Hauses......??????????