Krankenkasse des Toten Vaters verweigert Zahlung: Rettungswagenkosten sollen die Erben zahlen
Ich bitte um Infos unt Rat in folgendem Fall: Der Vater meiner Frau wurde von ihr morgens im Haus leblos vorgefunden. Ihr erster Gedanke war, einen Rettungsnotdienst zu holen, da sie natürlich nicht in der Lage war, den Lebenszustand des Vaters zu beurteilen. Leider konnte der Notdienst nur noch den Tod des Vaters feststellen.
Ca. 1 Monat später bekam meine Frau eine Rechnung vom Deutschen Roten Kreuz von über 300 €, da die Krankenkasse behauptet, dass die Mitgiedschaft mit dem Tod endet. Meine Frau konnte dies beim Rufen des Rettungsnotdienstes ja gar nicht wissen.
Unsere Frage lautet nun, wer den Rettungseinsatz zahlen muss. Wie lautet da die Rechtsprechung? Wie sollen wir uns verhalten? Die Verweigerung der Zahlung der Krankenkasse und das Verhalten an sich finden wir exorbitant pietätslos und ist nicht nur für uns nicht nachvollziehbar, da man in so einem Fall doch zuerst immer den Rettungswagen ruft. Meine Frau konnte ja auch gar nicht wissen, ob der Vater noch lebt oder schon verstorben ist! Die Krankenkasse behauptet, dass der Vater schon Tod war und somit kein Versicherungsschutz besteht, die Kosten zahlen dann die Erben!!!